FREIE WÄHLER fordern Umsetzung der Inklusiven Bildung

Freie Wähler fordern Umsetzung der Inklusion
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  • hochgeladen von Peter Ries

Die 2009 im Bundesrat verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes deutsches Recht. Eine politische Umsetzung ist bis heute allerdings nicht erfolgt. Bereits im Dezember 2010 hatte der Landtag das Schulministerium (MSW) aufgefordert, einen Inklusionsplan und eine Schulgesetzänderung vorzulegen. Mehrfach angekündigte Termine wurden immer wieder verschoben. Der von dem Ministerium eingerichtete Gesprächskreis Inklusion scheint wohl mehr dem Vertrösten der Teilnehmer zu dienen. Die von der UN-Konvention vorgeschriebene Einbeziehung der Beteiligten in den Prozess fand bislang nicht statt und gleicht eher einer Farce. Jetzt will die rot-grüne Koalition, um weiteren Streit zu vermeiden, einen neuen Auftrag vom Landtag, wie der Aufbau eines inklusiven Schulsystems präziser und mit Einzelheiten aussehen soll.

Hintergrund ist das Gutachten von Prof. Klaus Klemm und Prof. Preuss-Lausitz. Die Zielmarke des o.g. Gutachtens von 85 Prozent gemeinsamer Beschulung bis zum Jahr 2020 umfasst 100 Prozent der LES-SchülerInnen und 50 Prozent der SchülerInnen aus Förderschulen Hören und Kommunikation, Sehen sowie körperliche und motorische, aber auch geistige Entwicklung. Das wäre gleichbedeutend, dass die Förderschulen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache komplett auslaufen würden. Der Kölner Detlef Hagenbruch, Mitglied in der Kommission Inklusion des LVR, Köln und Parteivorstandsmitglied der FREIEN WÄHLER NRW, fordert vehement den Erhalt der Förderschulen und gleichzeitig eine Öffnung der Förderschulen hin zu integrativer Beschulung, im Gegensatz zur grünen Schulministerin Sylvia Löhmann, die Förderschulen schrittweise abbauen will. "Dabei sollte vorrangig erst einmal die Frage geklärt werden, wie Förderschulen sinnvoll mit den Regelschulen verknüpft werden können, bis hin zum Zusammenwachsen mit den Regelschulen" so Hagenbruch.

Der bisher nur von SPD und Grünen unterstützte Antrag des Inklusionsplans, ist jedoch bei den FREIEN WÄHLERN auf erhebliche Kritik gestoßen. Auch Dorothea Schäfer von der Lehrergewerkschaft GEW protestiert gegen die eher dürftigen Vorschläge zur personellen Ausstattung inklusiver Schulen. "Tatsächlich ist in dem Antrag nur vom Anwenden der "Demografiegewinne" die Rede. Das heißt, es sollen keine Lehrerstellen abgebaut werden, obwohl die Schülerzahlen sinken. Jedoch sind sich alle Experten einig, dass dies erheblich zu wenig ist, vor allem für die Übergangszeit, in der neben aufkommenden inklusiven Schulen auch die Förderschulen noch bestehen. Auch was die Finanzierung von Fortbildungen betrifft, ist der vorliegende Antrag mehr als schwammig.

Hagenbruch vermisst konkrete Aussagen zu den erforderlichen personellen, sächlichen und räumlichen Standards. Weiter geht es dann mit fehlenden Vorgaben, wie die sonderpädagogische Förderung oder die Organisation in Regelschulen. Es ist für Dorothea Schäfer erschreckend, dass 3 Jahre nach Unterzeichnung keine Perspektive erkennbar ist, wie integrative Beschulung bis hin zum Zusammenwachsen aussehen soll.

Was den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung betrifft, sind die Pläne nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen solchen Rechtsanspruch faktisch heute schon verlangt. Die rot-grüne Koalition will dagegen nur einen "grundsätzlichen" Rechtsanspruch einführen, und das heißt: es soll Ausnahmen geben, in denen inklusive Bildung verweigert werden darf. Außerdem soll der Rechtsanspruch vom Schuljahr 2013/2014 an zunächst nur für die Jahrgangsstufen 1 und 5 eingeführt werden. Schülern aller anderen Jahrgangsstufen bliebe das Recht verweigert. Dies ist für die Betroffenen inakzeptabel.

Die FREIEN WÄHLER erwarten von einer künftig inklusiven Schule, dass sie alle Kinder aufnimmt - soweit es den Kindern möglich ist, pädagogische Angebote für die Kinder bereithält, schülerorientiert ist, alle Kinder in ihrer Individualität erkennt und annimmt, sich immer wieder neu entsprechend den Bedürfnissen der Kinder verändert und für sie ergänzende sowie fördernde Angebote aus ihrem Umfeld erschließt und vermittelt.

Das Mitspracherecht der Eltern bei der Schulwahl bedarf eigentlich keiner Frage. Es ist aber unstrittig, dass auch die Eltern an das Recht auf Inklusion ihres Kindes gebunden sind, die eine Bevormundung durch den Staat zurückweisen können.

In 2010 hatte der LVR eine Studie in Auftrag gegeben, die Qualitätsbedingungen für den Ausbau in dieser tiefgreifenden Veränderung des Systems einer gemeinsamen Beschulung von SchülerInnen mit und ohne Behinderung zu untersuchen. Das Forschungsprojekt soll dabei nicht nur die aktuelle Situation erfassen, sondern integrative und inklusive Lernbedingungen gestalten und weiterentwickeln. "Wenn es nach den FREIEN WÄHLERN geht, sollte man erst einmal die Erkenntnisse aus dieser Studie, die Mitte 2012 vorgestellt wird, eingehend diskutieren, bevor man den nächsten Kardinalfehler begeht" berichtet Hagenbruch. Ziel muss es laut Dr. Reinald Eichholz - dem ehemaligen Kinderbeauftragten der Landesregierung NRW – sein, eine inklusive Pädagogik zu schaffen, die mehr als nur eine Regelpädagogik plus Behindertenpädagogik darstellt.

Die FREIEN WÄHLER fordern im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, dass trotz derzeitiger Übergangslösungen, wie Schwerpunktschulen, etc., das Ziel aber das inklusive System als Ganzes sein muss. Die Inklusionspauschale, die Kindern mit Behinderungen den Besuch einer Regelschule erleichtern soll, wird einhellig als wichtiger Impuls gesehen, um Bewegung in die Frage der schulischen Inklusion zu bringen. Leider wird sie bislang aus Unkenntnis noch unzureichend von Regelschulen genutzt.

Die FREIEN WÄHLER bemängeln, dass das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern verhindert, dass Bund, Länder und Kommunen die Inklusion als Aufgabe tatsächlich gemeinsam stemmen. "Wir fordern, unter besonderer Beachtung des Konnexitätsprinzips, die benötigten Gelder zur Umsetzung von Maßnahmen, die Land und Bund von den Kommunen abverlangen, diese auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Gerade aufgrund der Finanzausstattung der ´kommunalen Familie´ ist hier stets die Umsetzung im Auge zu behalten.

Nachdem derzeit die Anmeldungen für weiterführende Schulen läuft, sind viele Eltern verunsichert und haben weniger klare Vorstellungen, was für ihr Kind die beste Lösung ist, damit die Verunsicherung von allen an der inklusiven Beschulung Beteiligten ein Ende findet" schließ Hagenbruch.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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