Ferkel-Kastration verfassungswidrig!
Düsseldorf, 9. April 2019
PETA Deutschland e.V. hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass es skandalös ist, dass „wenige Tage alte Ferkel in Deutschland noch zwei Jahre lang betäubungslos kastriert werden dürfen. Bei dem Eingriff wird die Haut der Hodensäcke aufgeschnitten, die Hoden werden von Hand herausgedrückt und die Samenstränge durchtrennt oder einfach abgerissen – das alles ohne Betäubung. Vielleicht können Sie sich auch nur annähernd vorstellen, wie schmerzhaft diese Prozedur für die wenigen Tage alten Ferkel sein muss.“
Jetzt hat PETA ein neues Rechtsgutachten vorgestellt, das erläutert, warum die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration verfassungswidrig ist: „Die Bundesregierung hatte beispielsweise behauptet, ein Nicht-Aufschub würde die deutschen Ferkelzüchter in ihrer Existenz bedrohen und daher „massiv“ in ihre Grundrechte eingreifen. Dabei hatten die Schweinebauern seit 2013 Zeit, sich um „humanere“ Betäubungsmöglichkeiten zu bemühen. Weiterhin gab die Große Koalition an, es würde keine „praxistauglichen“ Alternativverfahren geben – eine Aussage, mit der sich die Bundesregierung selbst widerspricht, da sie in einem Sachstandsbericht aus dem Jahr 2016 selbst festgestellt hat, dass die vorhandenen Alternativen praxiserprobt und für die Ferkelzüchter sogar wirtschaftlich sind. Auch in anderen europäischen Ländern, wie den Niederlanden oder in England, sind Alternativmethoden längst an der Tagesordnung – Deutschland hinkt hinterher.
Die betäubungslose Kastration der Ferkel verletzt das Staatsziel Tierschutz! Insbesondere wird gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen, der Tiere vor unnötigen Leiden und Schmerzen schützen soll. Bei der betäubungslosen Kastration von 20 bis 25 Millionen männlichen Ferkeln im Jahr handelt es sich jedoch „um einen zu gravierenden Schmerzen und Leiden führenden, schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Tiere““.
PETA hat das Rechtsgutachten nun den Regierungen der Bundesländer sowie den Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zukommen lassen und appelliert an die Politiker, die Fristverlängerung durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Spitzenkandidatin zur Europawahl am 26. Mai 2019 der „Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – Tierschutz hier!“ die Verwaltung aus aktuellem Anlass: „Meine Fraktion und ich sind PETA sehr dankbar, dass dieses Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Es wird höchste Zeit, dass das Staatsziel Tierschutz nicht nur im Munde geführt, sondern in umgesetzer, praktischer Politik sichtbar wird.
Als Abgeordnete im Europäischen Parlament wird es meine erste Initiative sein, Deutschland hier Nachhilfe zu geben!“
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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