Jobcenter Märkischer Kreis: Wir lügen weiter
Fachaufsichtsbeschwerde beim MAGS NRW
Ein offener Brief.
Die erste Einschaltung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zum Umgang mit Unterkunftskosten im Märkischen Kreis erfolgte bereits 25.03.2023. Verändert hat sich bisher erkennbar nichts.
"Zur Fachaufsichtsbeschwerde zum Umgang mit Unterkunftskosten im SGB II & XII im Märkischen Kreis vom 25.03.2023
- 4. Nachtrag -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau S. W.
bereits am 25.03.2023 reichten wir Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltungspraxis des Sozialausschusses im Märkischen Kreis und des Jobcenter Märkischer Kreis ein wegen veralteter, bzw. nicht schlüssig zertifizierter Mietobergrenzen (MOG) bei den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II, die das aktuelle Mietniveau im Vergleichsraum Märkischer Kreis nicht mehr abbilden.
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/Konzept-Mietspiegel.php
Auf Nachfrage teilten Sie mir bereits am 26.05.2023 mit:
„Die von uns angeforderte Stellungnahme des Kreises liegt zwischenzeitlich vor. Wir hoffen, diese zeitnah abschließend prüfen und Sie über das Ergebnis informieren zu können.“
Auf diese Rückmeldungen warten wir immer noch. Sowohl der Sozialausschuss des Märkischen Kreises als auch das Jobcenter Märkischer Kreis setzen Ihre Desinformationen unverändert fort, sodass ich mich ernsthaft frage, ob Sie tatsächlich regulierende „Fachaufsicht“ oder nicht mittlerweile „Verbündeter“ an einer breit aufgestellten Betrugsmasche sind?
Für die anhaltenden Desinformationen kann ich mich auf mir aktuell zur Kenntnis gegebenen Bescheide, Mails und persönliche Gespräche im Rahmen meiner Beistandschaften beziehen.
So hat kürzlich die LEG Wohnen NRW GmbH einen beantragten Wohnungstausch in Iserlohn verweigert mit der Begründung:
„dass uns keine Angemessenheitsbestätigung vom Jobcenter für die Wohnung vorgelegt werden konnte, da die Miete deutlich über den vom Jobcenter anerkannten Grenzen liegt.
Die Nichterteilung der Bestätigung hat zur Folge, dass Frau … selber noch ca. 80,00 Euro (nach unseren Berechnungen, Stand der Nebenkosten 2021) monatlich dazu zahlen müsste. Außerdem wird dann in der Regel keine Renovierungshilfe gewährt und auch keine sich ggf. ergebenden Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen übernommen. So wie wir die Lageeinschätzen sind das sehr hohe Belastungen die sich voraussichtlich für die Mieterin ergeben, was wir nicht verantworten können.
Bei der Wohnung handelt es sich zwar um eine 2 Zimmer Wohnung (anstatt einer 3 Zimmer Wohnung) aber flächenmäßig ist die Wohnung nur knappe 9 qm kleiner, was unserer Meinung nach nicht der Aufforderung zum Umzug in eine kleinere und günstigere Wohnung gerecht wird.
Aus den vorgenannten Gründen bleibt es bei der Absage zum internen Umzug in das Haus „…“.
Dies ist kein Einzelfall. Vonovia meldet am heutigen Tag, dass Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen aus Kostengründen wegen hoher Zinsen und Baukosten vorerst ausgesetzt werden. Aus Sicht von Vorstandschef Rolf Buch fehlen in Deutschland derzeit mehr als eine Million Wohnungen. "Meine Schätzung ist: Wir brauchen 700.000 Wohnungen im Jahr, auch wegen der zunehmenden Zuwanderung."
Es ist unstreitig, dass die Wohnungsbaugesellschaften auf Veröffentlichungen wie solchen des Jobcenters Märkischer Kreis ihre Entscheidungen stützen. Dies sind rationale Entscheidungen, die allerdings „auf Lügen gestützt“ sind.
Allerdings wissen Sie inzwischen, dass die aktuellen Informationen des Jobcenter Märkischer Kreis Falschmeldungen sind, weil das LSG NRW die Nutzung der ungeprüften Konzepte untersagt hat und die Anwendung nach WoGG § 12 plus Sicherheitszuschlag.
Die Veröffentlichungen des Märkischen Kreises und des Jobcenters Märkischer Kreis zu den Mietobergrenzen sind wohl wegen der gezielten Täuschungsabsicht als gefährliche Desinformation zu bewerten.
Ihrer Rückmeldung zu Ihren Recherchen und ausstehenden Weisungen sahen wir mit großem Interesse entgegen. Sie haben nicht gehandelt.
Machen wir es öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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