Erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt
Über den tödlichen Sturz des 66-Jährigen Mannes, der am Rosenmontag von der ungesicherten Rheinmauer stürzte, liegt laut RP der Staatsanwaltschaft nun ein Gutachten vor. Ein Bausachverständigeninstitut hat demnach das untere Rheinwerft auf Baumängel untersucht. Dabei seien sie auf erhebliche Fehler gestoßen. Gegenüber der RP äußerte sich Ralf Herrenbrück von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, dass es zum Beispiel keine Fangzäune an den Kaimauern gebe, die einen Sturz abfange. Auch die Tore entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen.
Nach dem tödlichen Sturz handelte ich als Bürgermitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) sofort und reichte eine Anfrage ein. Hier schlug ich u.a. vor, die Kaimauern mit Fallschutzdächern auszurüsten. Zu diesem Zweck entwarf ich eine Skizze, wie die Fallschutzdächer aussehen könnten.
Die Anfrage blieb jedoch ohne Erfolg, da die Verwaltung keinen Handlungsbedarf sah: Zitat: „Weitere Sicherungsmaßnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen.“ Auch eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, Dr. en jur. (BOL) Klaus Kirchner an den Rat - warum sich die Stadt weigert, erweiterte Sicherheitsmaßnahmen an den Zugängen der unteren Rheinwerft sowie zwischen Oberkasseler Brücke und Jachthafen zu ergreifen und wann damit zu rechnen sei, dass Ordnungsamt und Polizei dafür sorgen, dass die Absperrungen zukünftig Beachtung finden – blieb unbeantwortet, weil der OB diese Anfrage von der Tagesordnung strich.
Dass die Stadt nach dem Unglück umgehend reagiert und alle Tore entlang der Kaimauer erst durch Kabelbinder, dann durch Schlösser zusätzlich verriegeln ließ, ist der Verkehrssicherungspflicht zuschulden. Diese verpflichtet die Stadt als Eigentümer des Geländes, naheliegende und erkennbare Gefahren umgehend auszuschalten. Nach dem tödlichen Unfall von Rosenmontag und den Anfragen sind diese Gefahrenquellen nun erkennbar genug. Darüber hinaus müssen Polizei und Ordnungsamt dafür sorgen, dass sich niemand dadurch in Gefahr begibt, indem er die „Absperrung“ am unteren Werft überwindet, um sich auf einem 60 centimeter breiten Pfeiler zu sonnen.
„Es kann nicht sein, dass die Zeit um den Streit von „Verantwortlichkeiten“ ungenutzt verstreicht, während womöglich das nächste Kind in den Brunnen fällt. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Eigentümers. Er, d. h. in diesem Fall die Stadt, hat dafür zu sorgen, dass keine Gefahren für Leib und Leben anderer Menschen entstehen“, berichtet Ratsherr Klaus Kirchner.
Autor:Peter Ries aus Düsseldorf | |
Webseite von Peter Ries |
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