Entwurf für ein EU- Vertragsrecht verfehlt sein Ziel

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Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für ein gemeinsames Vertragsrecht in der Europäischen Union vorgestellt. Hierzu erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
„Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Vertragsrecht geht an den Bedürfnissen des Mittelstandes vorbei. Die fast 200 Artikel des Verordnungsentwurfs sind weder inhaltlich noch systematisch ausgereift und führen zu Rechtsunsicherheit und erheblichen zusätzlichen bürokratischen Lasten. Die vorgesehenen Regeln zum Schutz der Verbraucher stellen für Betriebe und Verbraucher gleichermaßen einen Irrweg dar: Für Verbraucher ist das Regelungsdickicht an Rechten kaum zu überschauen, während gerade Handwerksbetriebe in der täglichen Praxis vor unzumutbar hohe Anforderungen gestellt werden.
Die Europäische Kommission hat leider die von der Wirtschaft vorgetragenen Bedenken weitgehend ignoriert. Das Ziel, den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen in Europa zu erleichtern, wird verfehlt. Ein solcher Vorschlag wird sich in der Praxis nicht durchsetzen können. Rat und Parlament sollten sich bei der Befassung auch intensiv mit grundsätzlichen Fragen wie dem Bestehen einer Regelungskompetenz sowie der Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auseinandersetzen.“
Quelle: ZDH
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerbetriebe-in-duesseldorf.de/ und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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