Einwohnerfragestunde im Stadtbezirk 7 - mitmachen und Fragen einreichen

Fragen, die den Stadtteil betreffen, können schriftlich eingereicht werden. | Foto: Bruni Rentzing

Die Bezirksvertretung 7 (Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Ludenberg) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung am Dienstag, 25. September, 17 Uhr, im Sitzungssaal des Gerresheimer Rathauses, Neusser Tor 12, eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner zu bezirklichen Anliegen an.

Zum Verfahren gibt Bezirksbürgermeister Karsten Kunert folgende Hinweise: Bis Dienstag, 11. September, können Bürger für die Sitzung der BV am 25. September zu Anliegen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- und anhörungsbefugt ist, schriftlich Fragen einreichen, die die Verwaltung während der Fragestunde beantwortet.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zu diesem Zweck unter www.duesseldorf.de/formulare/anregungen-wuensche-und-fragen-an-die-bezirksvertretung-7.html ein Online-Tool hinterlegt, das für die Eingabe genutzt werden kann. Ebenso können die Fragen per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 7, Neusser Tor 12, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.07@duesseldorf.de gerichtet werden.

Fragen kurz halten

In der Fragestunde trägt der Anfrager die Frage kurz vor. Dazu sind drei Minuten Zeit, es kann auch eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass hieran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

Die Fragen sind kurz zu halten, um eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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