Einkommensteuer - Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des Steuerbonus vergeben
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ernst & Young GmbH Wirtschatsprüfungsgesellschaft mit dem Forschungsvorhaben "Evaluierung der Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG" betraut.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt unter dem Punkt „Ausgangssituation“ die Entwicklung und die Wirkungsweise des Steuerbonus für Handwerkerleistungen dar. Demzufolge zielt das Konjunkturpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (2008) mit Inkrafttreten verstärkt auf die Erhöhung der Nachfrage und die Bekämpfung der Schwarzarbeit ab. Zu diesem Zweck wurde die Verdopplung des Steuerbonus durchgesetzt, sodass seit 2008 20 % der Leistungen von maximal 6.000 Euro berücksichtigt werden können.
Das Bundesministerium der Finanzen formuliert, daran anschließend, die im Forschungsauftrag zu berücksichtigenden Anforderungen in Form verschiedener Fragestellungen. Diese sind:
• Ist die Maßnahme effektiv? Was zeigt sich hinsichtlich der Zielerreichung?
• Wie wird sich die Inanspruchnahme entwickeln? Welche Wirkungen hat dies auf die Steuermindereinnahme?
• Hat die Maßnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch beigetragen?
• Welche Mehrkosten verursacht die Verdopplung der Förderung?
• Hat die Maßnahme unerwünschte Nebeneffekte, z.B. Preis- und/oder Veränderungseffekte?
• Ist die Maßnahme effizient? Gibt es Mitnahmeeffekte und wie hoch sind diese?
• Ist die Maßnahme nach wie vor gerechtfertigt? Welche Auswirkung hätte eine Beendigung?
Die Finalisierung des Forschungsvorhabens ist von der auftraggebenden Seite mit Ende Mai 2012 angegeben.
Bewertung:
Das deutsche Handwerk verschließt sich einer sinnvollen Weiterentwicklung des erfolgreichen Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht. So könnte u.E. insbesondere das Potential für eine Steigerung der Energieeffizienz bei der Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen eines überzeugenden Gesamtkonzepts der steuerlichen Fördertatbestände haushaltsnaher Dienstleistungen noch stärker erschlossen werden. Hierzu sollten zu allererst die heutigen Fördertatbestände gem. § 35 a Abs. 2 EStG (allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen) und § 35 Abs. 3 EStG (Instandhaltsungsmaßnahmen/Modernisierungsmaßnahmen) zu einem einheitlichen Fördertatbestand zusammengefasst werden. So könnten nicht zuletzt Abgrenzungsprobleme überwunden und ein effektiver Beitrag zur Steuervereinfachung geleistet werden. Gleichzeitig sollte darüber nachgedacht werden, die heutige Begrenzung des Instruments infolge der Veranlagung nach Kalenderjahren durch die Einräumung eines Vortrags von nicht genutztem Bonus überwunden werden. Nur im Rahmen eines solchen Gesamtkonzepts könnte u.E. auch darüber nachgedacht werden, einen moderaten Sockelbetrag und/oder die Herausnahme von Leistungen aus einem Förderkanon, die bereits einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, einzuführen.
Quelle: ZDH Luisa Luft
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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