Einführung einer Sexsteuer in Düsseldorf
In Düsseldorf gibt es derzeit 48 Betriebsstätten, in denen entgeltlich sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wie die Verwaltung in der letzten Ratsversammlung auf Anfrage der FREIEN WÄHLER mitteilte, ist aus ordnungspolitischer Sicht davon auszugehen, dass durch die Erhebung einer moderaten Steuer weder die Zahl der gewerblichen Betriebe zurückgehen dürfte noch die Prostitution als Erwerbszweig insgesamt beeinträchtigt wird.
Da in NRW bereits in fast allen großen Kommunen wie Köln, Bonn, Aachen, Dormund, Duisburg, Gelsenkirchen oder Oberhausen eine solche Steuer erhoben wird, wobei die Einnahmen teilweise knapp die Millionengrenze erreichen, wird die Ratsfraktion FREIE WÄHLER für die Novembersitzung des Rates einen Antrag auf Einführung einer solchen Steuer stellen.
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung der Düsseldorfer Vergnügungssteuersatzung zu beschließen und folgende Vergnügungen zusätzlich als steuerpflichtig aufzunehmen:
1. Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen
2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in anderen als den unter Erstens genannten Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere Beherbergungsbetriebe, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kfz. Ausgenommen ist Straßenprostitution in Verrichtungsboxen
Da der tatsächliche Aufwand nur schwer ermittelbar ist, ist auf eine pauschale Bemessungsgrundlage als Ersatzmaßstab zurückzugreifen.
Hinsichtlich des Steuergegenstandes „Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ erscheint den FREIEN WÄHLERN die Bemessungsgrundlage „Fläche des Veranstaltungsortes je Veranstaltungstag“ als angemessen.
Der Steuersatz in Höhe von 2,00 EUR je angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche und Veranstaltungstag wird analog der bisherigen Besteuerung von Veranstaltungen vorgeschlagen.
Für den Steuergegenstand „Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit usnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ wird eine Steuer von pauschal 6,00 EUR für jede/n Prostituierte/n je Veranstaltungstag vorgeschlagen.
Autor:Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf |
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