Drittes Geschlecht – Was konkret unternimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf?
Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 beschlossen, dass neben „männlich“ und „weiblich“ auch der Eintrag „divers“ im Geburtenregister möglich ist. Damit setzen CDU, CSU und SPD die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um, dass der derzeit bestehende Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht beseitigt und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes auch hier zur Geltung kommen muss. Hier folgt die Bundesregierung nun dem Bundesverfassungsgericht und dem gesellschaftlichem Trend.
Die Heinrich-Heine-Universität hat vor Wochen geschlechtsneutrale Toilettenanlagen „Für Alle“ geschaffen und wird ab sofort die diversity-sensible Gestaltung von offiziellen Dokumenten wie z. B. Studierendenausweisen und Zeugnissen umsetzen.
Diesbezüglich fragt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER bei Verwaltung nach, welche konkreten Schritte nun die Landeshauptstadt Düsseldorf unternehmen wird, um beim Standesamt, bei Toilettenanlagen in öffentlichen Gebäuden, bei der Beschilderung, bei Vordrucken und anderem mehr diesem Beschluss zu folgen und die Umsetzung zügig zu veranlassen.
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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