Die Zukunft der Rente in Deutschland
Wie Vergangenheit und Gegenwart der Rentenentwicklung aussehen, wissen wir bereits. Das Thema Altersarmut war schon seit dem Krieg ein Thema, allerdings wurde es kaum thematisiert. Man könnte auch sagen: Altersarmut ist und bleibt ein Tabuthema, das in einem sogenannten Sozialstaat nicht gerne auf den Tisch gelegt wird.
Angeblich trifft es nur wenige. Die Zahlen von Armut bedrohter Rentner werden von den Politikern gerne schöngerechnet. Doch in Zukunft wird das Thema hohe Relevanz haben. Viele Menschen, die demnächst in Rente gehen, hatten nie Finanzressourcen, um in eine private Vorsorge einzuzahlen.
Die Rente ist sicher - von wegen!
Bundesminister Blüm hielt die Rente in Deutschland für sicher. Dieser Slogan hat sich längst relativiert. Die Riester-Rente gilt mittlerweile als Flop. Betriebsrenten stehen nicht jedem zu. Die Mütterrente betrifft nur Mütter - und Altersarmut wird zukünftig ein großes Thema.
In der derzeitigen Bundesregierung soll Hubert Heil nun alles richten. Immerhin ist die Rente ein nicht unbeträchtlicher Posten im Bundeshauhalt, nämlich ein Drittel des kompletten Bundes-Etats. Die Diskussionen um eine erneute Anhebung des Rentenalters lässt sich so erklären.
Eine von Heil eingesetzte Rentenkommission soll nun Erkenntnisse sammeln und die Zukunftsfähigkeit der Rente sicherstellen. Es geht um einen verlässlichen Generationenvertrag. Um diesen zu erstellen, sind Posten wie das Rentenniveau, die Beitragssätze, das Renteneintrittsalter bzw. die Lebensarbeitszeit sowie der Bundeszuschuss zu begutachten.
Rentenniveau und Beitragssätze
Mit dem Rentenniveau wird keine individuelle Rente beschrieben, sondern die Höhe einer Durchschnittsrente im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten in einem Jahr. Derzeit steht das Rentenniveau bei 48,5 Prozent. Es soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Um das zu erreichen, müsste aber der Beitragssatz bis 2020 von 18,6 auf 20,6 Prozent ansteigen. Bei einem Rentenniveau von 50 Prozent müsste der Beitragssatz sogar auf 23,8 Prozent erhöht werden. Das ließe auch den Zuschuss an Steuergeldern steigen.
Die Beitragssätze von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Rentenkasse eingezahlt. Bei stabil bleibenden Sätzen bliebe auch die Summe in der Rentenkasse stabil. Mehren sich aber zukünftig die Rentenanträge, müssten Leistungskürzungen vorgenommen werden. Das zöge ein sinkendes Rentenniveau von 40 Prozent statt der derzeitigen 48,5 Prozent nach sich. In der Zukunft würde das Rentenniveau noch weiter sinken. Die Altersarmut nähme zu, wenn keine private Vorsorge möglich wäre.
Laut einem Wahlversprechen der regierenden Koalition soll der Beitragssatz bis 2025 bei maximal 20 Prozent bleiben. Das klappt aber nur, wenn das Rentenniveau nur noch 47 Prozent beträgt. Versprochen wurden aber 48 Prozent. Mit unrealistischen und widersprüchlichen Aussagen hat sich die Bundesregierung somit in ein logisches Dilemma katapultiert. Das lässt nichts Gutes hoffen.
Lebensarbeitszeit und Bundeszuschüsse
Erneut an der Lebensarbeitszeit zu drehen, ist unpopulär. Viele Menschen wollen nicht länger, sondern weniger lange arbeiten. Träfe man diese politisch unpopuläre Entscheidung, würde aber das Rentenniveau weniger stark absinken. Die Beitragssätze könnten stabiler bleiben. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit würde sich für den Einzelnen erst langfristig bemerkbar machen, da sie erst ab 2030 oder 2040 wirksam werden würde.
Die Bundeszuschüsse zur Rente sind vom einbehaltenen Beitragssatz sowie dem Rentenniveau abhängig. Bei stabil bleibendem Rentenniveau müssten die Zuschüsse des Bundes zur Rentenfinanzierung beträchtlich steigen. Anno 2040 wären es bereits 170 Milliarden statt der derzeitig eingeplanten 100 Milliarden.
Private und betriebliche Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente werden als weitere Pfeiler in der Rentenfinanzierung zukünftig die betriebliche bzw. die private Vorsorge wichtiger werden. Absehbar ist, dass die private Vorsorge zukünftig erheblich mehr Gewicht erhalten muss. Die CDU/CSU möchte die gesetzliche Rente verlässlich halten. Die private Vorsorge wird weiterhin gefördert. Was "Rentensicherheit" genau bedeutet, bleibt angesichts der widersprüchlichen Posten, die zu deren Berechnung beachtet werden müssen, unklar.
Die Intelligenzrente der Ex-DDR
Bei der sogenannten "Intelligenzrente" handelte es sich um eine Zusatzversorgung aus der Ex-DDR, die Ingenieuren und anderen Fachkräften aus technischen Berufen vorbehalten blieb. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Intelligenzrente, die monatlich maximal 366 Euro betragen kann, von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt. Für Ehepartner oder Hinterbliebene von Bezugsberechtigten gibt es Sonderregelungen.
Anspruch auf eine Intelligenzrente oder eine ähnliche Zusatzrente für bestimmte DDR-Berufssparten haben Mediziner, Architekten, Techniker und Ingenieure sowie Lehrer. Es muss bei Beantragung nachgewiesen werden, dass die Bezugsberechtigten in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der DDR angestellt waren. Die dort ausgeübte Tätigkeit musste dem erworbenen Qualifikationsgrad entsprechen.
Die Übernahme der Intelligenzrente der DDR ins deutsche Rentensystem erforderte mehrere Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes. Dieses musste genauer festlegen, wer hierzulande bezugsberechtig war und wer nicht. Die Intelligenzrente wurde nur ausgezahlt, wenn
- bestimmte persönliche Bedingungen vorlagen
- ein sogenannter "I-Schein" die Versorgungsberechtigung nachwies
- nachweislich eine dem Beruf entsprechend Tätigkeit ausgeübt worden war
- ein rechtgültiger Verwaltungs- oder Gerichtsentscheid vorgelegt werden konnte
- und der Bezugsberechtigte in einer VEB der Industrie gearbeitet hatte.
Auch ein der Industrie-VEB gleichgestellter volkseigener Betrieb wurde als Arbeitsplatz der bezugsberechtigten Fachkräfte anerkannt. Zur Auszahlung der Intelligenzrente kommt es aber nur, wenn diese Bedingungen zum Stichtag am 30.06.1990 gegeben waren.
Bilder: CC0 Creative Commons
Autor:Sebastian Schwalbe aus Düsseldorf |
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