Dichtheitsprüfung: Was rot/grün wirklich mit uns vorhat
http://alles-dicht-in-nrw.de/
Lesen Sie BITTE genau was rot/grün wirklich mit uns vorhat:
Drucksache 16/1265
30.10.2012
Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anforderungen an eine neu zu erstellende Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen -Selbstüberwachungsverordnung –SüwAbw
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1265.pdf
12. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 8. November 2012 *)
ca. 18.30 Uhr
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Also können wir alle mit einer Prüfpflicht zur Dichtheitsprüfung/Funktionsprüfung rechnen!?
Wir sagen: Dichtheitsprüfung nein Danke!
Die Wasserschutzgebiete werden zuerst betroffen sein!
Wohne ich in einem WSG?
Suche nach Wasserschutzgebieten:
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete
- Wasser
- Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete
- Ort eingeben
Liste der Bürgerinitiativen:
http://www.buergin-harsewinkel.de/pages/buergin_initiativen.htm
Helfen Sie mit diesen Unsinn/Wahnsinn zu STOPPEN!
Auch in Wasserschutzgebieten besteht keine allgemeine Gefahr durch private Abwasserleitungen. Und sollten Gewerbebetriebe pauschal zu Prüfung verpflichtet werden, könnte auch jeder ökologisch engagierte Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach betroffen sein.
Fakt ist:
Das den Gemeinden in NRW die Ermächtigung erteilt wird, die Dichtheitsprüfung/Funktionsprüfung zu verlangen. Das ist eigentlich der Kernpunkt der Mogelpackung.
Im Prinzip bleibt es bei der flächendeckenden Dichtheitsprüfung.
Neuer Song für die Sache!(Wir stehen auf )
http://www.youtube.com/watch?v=rZYvubjIcy8&feature=youtu.be
Des Weiteren am Dienstag, den 23.10.2012 veröffentlichte die Rot-Grüne Landesregierung in Düsseldorf Ihre Pläne zum Umgang mit der Dichtheits- bzw. Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.
Entgegen den bisherigen Verlautbarungen handelt es sich aus Sicht der Bürgerinitiativen jedoch keinesfalls um eine ansatzweise bürgerfreundliche oder gar erleichternde Fassung der aktuellen Gesetzeslage. Im Kontext mit den weiteren Vorgaben des NRW-Umweltministeriums sowie mit dem unmittelbar vor der Veröffentlichung stehenden „Leitfaden zum Umgang mit Drainagen“ ergibt sich eine erheblich verschärfte Situation für alle Bürger und Kommunen:
Der Drainageleitfaden soll alle Kommunen veranlassen, bisher geduldete, unproblematische Drainagefehlanschlüsse zwangsweise unter Bußgeldandrohung entfernen zu lassen.
Das Umweltministerium (Die Landesregierung) Düsseldorf schlägt in seiner Presse Mitteilung vom 24.10.2012 ausdrücklich vor,
dass die Kommunen für alle Gebiete außerhalb von Wasserschutzgebieten eigene, verschärfende Satzungen erlassen können und sollen.
Die Kommunen können dann ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
Prüfungen in Wasserschutzgebieten haben sich alle 10 Jahre zu wiederholen.
In NRW gibt es z.Zt. 418 Wasserschutzgebiete, 376 weitere sind geplant. Sie haben zusammen eine Fläche von 5852 km², das sind mehr als 17 % der Fläche dieses Landes. Der aktuelle Stand ist nachzulesen im Internet auf den Seiten der Landesregierung bzw. der jeweiligen Bezirksregierungen.
Hinzu kommen 110 Kommunen mit angeblichen Fremdwassergebieten - somit vollkommen unberührt vom bisherigen § 61a LWG NRW -, in denen bereits eifrig und unter verschärften Bedingungen für die Betroffenen geprüft und saniert wird, seit Jahren. Häufig geschieht dies ohne jede Not.
Hans Christian Markert, Grüne, verlangt (24.10.2012) die Prüfbescheinigung bei jedem Hauskauf, ähnlich dem Energie Pass.
( http://www.rp-online.de/politik/nrw/gruene-wollen-kanal-tuev-beim-hauskauf-1.3043510)
Nach einer Mitteilung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) vom Juli dieses Jahres wechselten in NRW im Jahr 2011 insgesamt 49.358 Ein- und Zweifamilienhäuser den Eigentümer. Der neuerliche Vorstoß der Grünen hätte also im letzten Jahr ebenso viele Dichtheitsprüfungen nach sich gezogen.
Die jetzt von Rot-Grün geplanten Maßnahmen haben daher aus Sicht der über 70 Bürgerinitiativen in NRW mit Bürger Freundlichkeit und Erleichterungen nicht das Geringste zu tun.
Sie verschärfen im Gegenteil die Situation für alle Bürger in NRW massiv, während die verantwortlichen Parteien sich durch ihre Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam in ein menschenfreundliches Licht rücken.
http://alles-dicht-in-nrw.de/
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unter anderem
(Quelle:
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse121024.php)
Die Bürgerinitiative „Alles dicht in Übach-Palenberg“ lädt ein:
Groß/-Informationsveranstaltung am
10.11.2012, 10:30Uhr
Stadthalle Übach-Palenberg, Freiheitsstraße 8, 52531 ÜP
http://www.lokalkompass.de/recklinghausen/politik/dichtheitspruefung-und-kanal-tuev-es-geht-um-die-thematik-s61a-lwg-nrw-d216735.html
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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