DICHTHEITSPRÜFUNG: WAS IST DAS WORT VON SPD und GRÜNEN NOCH WERT?

Mit Karikaturen wie dieser wollen die Bürgerinitiativen zum Nachdenken anregen.
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DICHTHEITSPRÜFUNG: WAS IST DAS WORT VON SPD und GRÜNEN NOCH WERT?

Rot-grüne Äußerungen zur Dichtheitsprüfung

Aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag 2012-2017 (S. 70):
„Wir werden bei Funktionsprüfungen zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird.“

Ministerpräsidentin Kraft (SPD) im Mindener Tageblatt vom 24.4.2012 zur Prüfpflicht:
„Ein- und Zweifamilienhäuser würde ich erst einmal davon ausnehmen.“
Ministerpräsidentin Kraft (SPD) in der WAZ

vom 8.5.2012
„Wir werden in der kommenden Legislaturperiode eine bürgerfreundliche Lösung erarbeiten. Der Handlungsdruck bei den Ein- und Zweifamilienhäusern ist dabei geringer als beispielsweise in Wasserschutzgebieten.“

Minister Remmel (GRÜNE) im Westfälischen Anzeiger vom 18.6.2011:
„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden.“

André Stinka, damals umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagfraktion, in der
Plenardebatte am 29.6.2011: „Wir sind offen für weitere Prozesse, wenn es darum geht, eine kommunalfreundliche und eine für die Menschen in unserem Land freundliche Lösung zu erreichen.“

Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, in seiner
PM vom 13.12.2011:
„Um die Verunsicherung abzubauen, wird die Landesregierung jetzt
eine Gesetzesinitiative starten, die Grundwasserschutz und die
Interessen von Hauseigentümern, Mietern und Kommunen
gleichermaßen berücksichtigt.“

Minister Remmel (GRÜNE) in einem Onlineinterview bei
komnetgew.de am 3.2.2012:
„Es will doch niemand, dass Rentnerinnen und Rentnern das Leben
im eigenen Haus unmöglich gemacht wird.“

Angela Lück (SPD) in der Neuen Westfälischen vom 5.3.2011:
„Das Land Nordrhein-Westfalen sollte abwarten, bis es eine bundeseinheitliche Regelung zu diesem Thema gibt.“ (…) „Bereits im Herbst 2010 habe ich kritische Gespräche zum Thema Dichtigkeit im Wahlkreis und in Düsseldorf geführt“, sagt Lück. Die Kritik an der jetzigen Regelung könne sie absolut nachvollziehen. (…)
„Ich habe deutlich gemacht, dass sich das Gesetz so nicht umsetzen lässt.“

Bernhard von Grünberg (SPD) im Bonner Generalanzeiger vom 11.3.2012
„So eine Kanalsanierung auf dem eigenen Grundstück kann leicht vierstellige Summen kosten, was für manche ältere und allein lebende Bürger, die in ihrem kleinen Eigenheim wohnen, nur schwer aufzubringen ist.“

Aus der Broschüre „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
„Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300 – 500 Euro.“

Ute Schäfer (SPD) auf kochsiek.org im Rahmen einer Kandidatenbefragung anlässlich der Landtagswahl NRW 2012 – Position der Kandidaten im Wahlkreis Lippe I zur Dichtigkeitsprüfung
„Die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich in den vergangenen Monaten an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD Abgeordnete aus ganz Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. (…) Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch.

Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein „Generalverdacht“ als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns
weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen.“

Quelle: http://www.schulze-foecking.de/

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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