Dichtheitsprüfung-Kanal-TÜV durch die Hintertür?
Alles dicht in NRW
Wasserschutzgebiete bleiben in der alten Regelung-
Fremdwassersanierungsgebiete auch (also gesamt ca. 30% von NRW).
Dann gibt es da in der "Endabstimmung" einen "Leitfaden für Kommunen zum Umgang mit Drainagen".
Mit letzterem kann auf Gemeinden sehr viel Druck ausgeübt werden und faktisch werden geplante Erleichterungen beim Kanal-TÜV vielfach ausgehebelt.
Einen Hebel dazu bietet den Kommunen eine oft willkürlich festgestellte Fremdwasserproblematik.
Viele Informationen unter:
http://alles-dicht-in-nrw.de/
Wird das hier die Dichtheitsprüfung durch die Hintertür?
Hier gefunden beim IKT
http://www.ikt.de/
Dränageproblematik bei der Umsetzung des § 61a LWG: Entwicklung von Argumentationshilfen
Der kommunale Netzbetreiber hat die Aufgabe, den Grundstückseigentümer im Zuge der Dichtheitsprüfpflicht nach § 61a LWG NW umfassend zu beraten. Im Vorfeld muss die Kommune jedoch festlegen, wie mit den zahlreichen nicht genehmigten Dränageanschlüssen zu verfahren ist. In Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Detmold, der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW) und einer Gruppe kommunaler Netzbetreiber sollen nun im Rahmen eines Forschungsvorhabens allgemeine Grundsätze, Regeln und Argumente erarbeitet werden, die den Netzbetreiber bei seiner Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Dränagekonzeptes unterstützen. Im Ergebnis erhalten Kommunen und Netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen Leitlinien zur Beurteilung der Dränagewassersituation und zur Bewertung von Dränagekonzepten, die maßgebliche Kriterien und Bedingungen aufgreifen und unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und rechtlicher Faktoren zu einer pragmatischen Lösung führen.
Projektleitung: IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Projektbeteiligte: Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH
Auftraggeber: Bezirksregierung Detmold
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Umgang mit Dränagen:
beibehalten – abklemmen – umklemmen?
Das IKT erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung (KuA NRW) einen Leitfaden zum Umgang mit Dränagen.
Erste Zwischenergebnisse sind jetzt veröffentlicht.
Ungewünscht, aber weit verbreitet
Der Anschluss von Dränagen an die öffentliche Kanalisation ist in den meisten Entwässerungssatzungen ausdrücklich verboten. Und dennoch sind Dränageanschlüsse in vielen Kommunen weit verbreitet. Das können Dränagen sein, die eigentlich nur für die Bauphase geplant waren und "sicherheitshalber" angeschlossen bleiben. Es können auch zur dauerhaften Dränierung ausgelegte Dränagen sein oder undichte Hausanschluss- und Grundstücksanschlussleitungen, die wie Dränagen wirken. Wieso verbieten die Kommunen den Anschluss und warum wird Dränagewasser trotz eines Verbotes eingeleitet?
Hier bestehen ganz offensichtlich unterschiedliche Interessenslagen. Wie ein Netzbetreiber seine Leitentscheidung für den Umgang mit dem Dränagewasser trifft und gegenüber den Bürgern, Politikern und Aufsichtbehörden fundiert begründen kann, wird in dem Leitfaden für kommunale Netzbetreiber zusammengestellt.
Erarbeitet wird der Leitfaden durch das IKT und die Kommunal- und Abwasserberatung NRW (KuA NRW) auf Initiative und in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Detmold. Die Mitarbeit einer Gruppe kommunaler Netzbetreiber stellt den Praxisbezug des Leitfadens sicher. Über einen Expertenworkshop sind unterschiedliche Argumente und Lösungsansätze eingeflossen. Das Projekt "Dränageproblematik bei der Umsetzung des § 61a LWG: Entwicklung von Argumentationshilfen" wird vom NRW-Umweltministerium gefördert. Die Fertigstellung des Leitfadens ist für Ende September 2012 geplant.
Der Leitfaden: Ziele, Inhalte, Werkzeuge
Im Vordergrund des Leitfadens steht der praktische Nutzen für den Anwender. Daher enthält er "Werkzeuge", die den Netzbetreiber bei der Orientierung im Umgang mit Dränagewasser in seiner Kommune unterstützen sollen:
=> Dränagewassersituation beurteilen: Zur Abschätzung, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, dient ein Fragenkatalog. Dieser enthält betriebliche, ökologische, ökonomische, rechtliche und politische Aspekte. Eine ganzheitliche Betrachtung der ober- und unterirdischen Infrastruktur sowie z.B. auch der demographischen Entwicklungen ist sinnvoll.
=> Ziele festlegen: Nachdem sich die Kommune einen Überblick über die Dränagewassersituation verschafft hat, kann sie übergeordnete Ziele und Strategien festlegen. Wenn z.B. die Kläranlage regelmäßig überläuft, wird eine maßgebende Zielsetzung die Sicherung der Entsorgung sein. Klagen die Bürger in einem Stadtteil zunehmend über Kellervernässungen, so können die öffentliche Gesundheit und der Siedlungsbestand für die weitere Vorgehensweise maßgeblich sein. Auch für Kommunen, die kein offensichtliches Fremdwasserproblem haben, enthält der Leitfaden Hinweise für den Umgang mit Dränagen.
=> Möglichkeiten erkennen: Ganzheitlich betrachtet ist der Einfluss des Dränagewassers auf das Gesamtentwässerungssystem von Bedeutung – vom Ort des Anfalls bis zur Einleitung ins Gewässer. Je nach örtlichen Randbedingungen und Zielsetzungen können die Maßnahmen im Planungsgebiet sehr unterschiedlich ausfallen: von (1.) der Duldung und Beibehaltung des Ist-Zustandes über (2.) Maßnahmen zur Vermeidung von Dränagewassereinleitungen ins bis hin zur (3.) Anpassung im Gesamt-Entwässerungssystem zur Aufnahme des Dränagewassers. Der Leitfaden bietet abhängig von der Anschlusssituation im Bestand eine Auswahlmatrix, die das Spektrum der Möglichkeiten aufzeigt. Ergänzend enthält der Leitfaden beispielhaft die Beschreibung der Situation in den projektbegleitenden Kommunen sowie in einigen Kommunen außerhalb NRW.
=> Lösungskonzept auswählen: Die Leitentscheidung für den zukünftigen Umgang mit Dränagewasser kann durch Bewertungskriterien für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten unterstützt werden. Welches Konzept gewählt wird, ist abhängig von der maßgeblichen Zielsetzung. Die kann in den Kommunen aufgrund der örtlichen Randbedingungen sehr unterschiedlich ausfallen.
=> Entscheidung begründen: Umsetzung und Akzeptanz des gewählten Konzeptes werden durch sachgerechte, breitgefächerte Argumente erleichtert. Daher enthält der Leitfaden einen Argumentationskatalog.
=> Entscheidung kommunizieren: Viele Netzbetreiber haben die Erfahrung gemacht, dass eine wichtige Voraussetzung für den Projekterfolg ist, dass Politiker, Aufsichtbehörden und Bürger die Leitentscheidung der Kommune mittragen. Hierzu ist eine frühzeitige Einbindung aller Beteiligten notwendig. Eine Hilfestellung über Art und Umfang der Kommunikation mit der jeweiligen Zielgruppe geben die im Leitfaden aufgeführten Kommunikationsstrategien.
Der Handlungsleitfaden und die Werkzeuge lassen eine individuelle Berücksichtigung der jeweiligen Situation in den Kommunen zu. Der Leitfaden soll den Netzbetreibern die Auseinandersetzung mit dem Thema Dränageanschlüsse erleichtern. Er gibt ihnen eine Systematik an die Hand, das Problem ganzheitlich zu erfassen, zu bewerten und eine pragmatische Lösung hinsisschtlich der erforderlichen eigenen kommunalen Leitentscheidung zu finden.
Autoren
Dipl.-Ing. A. Dyrbusch (IKT, Gelsenkirchen)
Dipl.-Biol. D.C. Schaaf (KuA NRW, Düsseldorf)
Dipl.-Ing. B. Schumacher (BR Detmold)
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de
Quelle: http://www.ikt.de/index.php?doc=1394
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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