Der Europäische Rechnungshof - die Aufsichtsmacht im Verborgenen
Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, Kammer III "Externe Politikbereiche", sprach am 30. Oktober 2015 vor der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung über die Aufgabenstellung des Europäischen Rechnungshofs (EuRH).
Besonders interessant fanden die Zuhörer, dass nicht nur die Ausgaben sondern auch und verstärkt die Umsetzung und Anwendung von Gesetzen kontrolliert werden. Auch die Folgen der Kosten einer Gesetzesinitiative und ihre Auswirkungen gehören zum Aufgabengebiet des EuRH.
Mit einem Schmunzeln nahmen die Zuhörer zur Kenntnis, dass die Rechnungshöfe über keine Sanktionsmöglichkeiten, weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene, verfügen. Ausgenommen der griechische Rechnungshof. Seine Aufgaben sind: Rechnungsprüfung und Berichterstattung, Beratung, Rechtsprechung. Zusätzlich zur traditionellen Überprüfung der öffentlichen Haushalte kontrolliert er auch die Verwendung von "Gemeinschaftsmitteln" (Mitteln der EU) im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds."
Lehne berichtete weiter, dass bei festgestellten Verfehlungen der Mittelrückfluss bei nahezu 100 Prozent liegen würde! Die Prüfungsfelder können sich die Kammern des EuRH selber definieren. Deshalb würde der Prüfbericht von Daniéle Lamarque über die Effizienz der Mittelvergabe an europäische Anrainerstaaten zur Flüchtlingsproblematik mit Spannung erwartet. Die Teilnehmer fanden: Ein trockenes Thema entpuppte sich als brisanter Hintergrundbericht.
Autor:Norbert Opfermann aus Düsseldorf |
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