Strafvereitelung durch den Bundestag?
CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen
Leistet der Bundestag massive Beihilfe zur Vertuschung von Steuerbetrug in Millardenhöhe?
"Obwohl nicht nur wir, sondern auch zahlreiche Expert*innen aus der Rechts- und Ermittlungspraxis davor gewarnt haben, hat der Bundestag letzten Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das ein Zurückholen der Milliardengewinne aus illegalen CumCum-Geschäften praktisch unmöglich macht. Es enthält eine Regelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für wichtige Beweismittel auf acht Jahre. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung liegt bei 15 Jahren – und ist damit fast doppelt so lang. Ermittlungen in CumEx- und vor allem CumCum-Fällen werden damit deutlich erschwert. Die Täter*innen dürfen durch die Regelung legal Beweismittel vernichten, obwohl sie strafrechtlich eigentlich noch belangt werden könnten. Und das, obwohl in der Gesetzesbegründung zu lesen ist, dass die Unternehmen dadurch fast gar nicht finanziell entlastet werden. Bei digitaler Ablage spart ein Unternehmen nämlich nur 12 Euro pro Jahr!
"Die Bundesregierung will bürokratischen Aufwand verringern und mehr unternehmerischen Freiraum schaffen. Der Bundestag hat am 26.09.2024
ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die Maßnahmen werden die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten."
Bürokratie-Entlastungsgesetz IV - Bürokratie abbauen - Steuerbetrüger entlasten
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E)
CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen!
"Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten. Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen."
Bürokratieentlastungsgesetz IV passiert Bundestag
Linke: Ampel hilft beim Steuerbetrug
Jörg Cezanne (Gruppe Die Linke) bezeichnete den Entwurf als Tropfen auf den heißen Stein, die Bürokratiekosten würden kaum gesenkt. Im Bereich der sozialen Rechte werde nicht einmal über Bürokratieabbau nachgedacht.
Was das Gesetz aber zu einem „unerträglichen Skandal“ mache, sei, dass sich die Regierungsparteien damit zum Helfer beim Steuerbetrug machten. Die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen nütze Steuerbetrügern. Dabei gehe es um milliardenschwere Steuerbetrug der vergangenen Jahre wie die Cum-Ex- und die Cum-Cum-Deals. Das sei „falsch und verheerend“. Der am Mittwoch von den Ampel-Fraktionen vorgelegte Kompromiss sei keiner.
BSW: Zustimmung ist ein Skandal
Auch Klaus Ernst (Gruppe BSW) kritisierte die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer von Steuerbelegen. Damit seien die Unterlagen, die notwendig wären, den Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal, der den Steuerzahler über 30 Milliarden Euro gekostet habe, aufzuklären, „künftig zu schreddern“. Dem zuzustimmen, sei ein Skandal.
Strafvereitelung im Amt ist eine Straftat (§ 258a StGB)
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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