Bundesrat stoppt steuerliche Förderung zur Wärmedämmung
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht zugestimmt. Entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung und den Parteien der Regierungskoalition werden damit zunächst keine weiteren steuerlichen Anreize zur Vornahme von Wärmedämmarbeiten an Gebäuden gesetzt.
Als einziges Gesetz im Rahmen der Gesetzespakete zur „Energiewende“ besteht eine Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates. Die Mehrheit der Länder forderte in der Debatte eine Kompensation des Bundes für die aus dem Steuerabzug entstehenden Einnahmeverluste bei den Ländern. Die zu erwartenden Steuermindereinahmen von ca. 1,5 Mrd. € gehen überwiegend zu Lasten der Länder und Kommunen. Im Weiteren hatten mehrere Bundesländer den Vorwurf erhoben, die steuerliche Begünstigung sei sozial nicht ausgewogen, da sich die steuerliche Entlastung nach dem jeweiligen Steuersatz des Betroffenen richtet.
Hauptgeschäftsführer Werner Loch vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe): „Die politische Entscheidung ist das falsche Signal für die Energieeinsparung und den gesamten Markt der Wärmedämmung. Noch wenige Wochen zuvor hatte der Bundesrat zu Recht festgestellt, dass alle nunmehr vor dem Winter begonnenen Maßnahmen zur Wärmedämmung für die Umsetzung der neuen energiepolitischen Zielsetzungen wichtig sind. Nun übt der Bundesrat sich selbst in der Blockade. Wichtige Signale zum Auslösen von Investitionen wurden zerstört. Einmal mehr fehlt es an der Verlässlichkeit der Politik für Investitionsentscheidungen“.
Mit einem Anteil von rund 40 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs kommt dem Gebäudebereich eine Schlüsselrolle zum Erreichen der energiepolitischen Ziele zu.
Insbesondere Wohnungen, die in den 50er bis Mitte der 80er Jahre gebaut wurden, entspre¬chen nicht dem energetischen Standard. Die wirksamste Maßnahme zur Energieeinsparung bei Gebäuden ist zunächst die Wärmedämmung von Fassaden (WDVS). Soweit das Gebäude im An¬schluss eine bessere Energiebilanz aufweist, führt dies unmittelbar zu Energieein-sparungen. Auch können gegebenenfalls weitere Maßnahmen, wie die Modernisierung der Heizungsan¬lage, in ihrem Umfang reduziert werden.
Rund 840 Mio. m² WDVS wurden bis dato in Deutschland verlegt und damit an die 140 Mrd. Liter Heizöl bzw. vergleichbare fossile Ener¬gieträger eingespart.
Hauptgeschäftsführer Werner Loch abschließend: „Wir erwarten nun ein Vermittlungsverfahren, mit einer raschen politischen Verständigung. Dies bietet auch die Gelegenheit zu überprüfen, ob die hohen energetischen Standards an die Steuerbegünstigung, in Anlehnung an das KfW Gebäudesanierungsprogramm (Gebäude darf einen Primärenergiebedarf von 85 % eines vergleichbaren Neubaus nach den EnEV-Regeln nicht überschreiten), tatsächlich einen Anreiz für die energetische Gebäudesanierung erbringt. Ein „weniger“ an gefordertem technischen Standard könnte ein Vielfaches an Sanierungen zum Umweltschutz und zur Schonung der Energieressourcen auslösen. Auch sollten Teilsanierungen stärker und bürokratisch einfacher gefördert werden, als es der bisherige Gesetzentwurf vorsieht“.
Die zuvor vom Bundestag beschlossene zukünftige finanzielle Ausstattung des CO² Gebäudesanierungsprogramms, welches über die KfW-Bank abgewickelt wird, bleibt bestehen.
Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Weitere Informationen unter: http://energie-und-fassade.de/
Zu Handwerksthemen finden Sie auch Berichte unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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