BETREUUNGSGELD - AUCH FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER?
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2009 wurde beschlossen, ab 2013 den Eltern die Wahlmöglichkeit anstelle der Nutzung einer Kita für ihre Kinder bis zu 150 € Betreuungsgeld pro Kind zu erstatten, damit die Kinder zu Hause betreut werden (§ 16 Abs. 4 SGB VII).
Hintergrund sind die noch zahlreich fehlenden Kitas mit den damit verbundenen hohen Investitionen. Außerdem fehlen bundesweit bis zu 60.000 Erzieherinnen und Erzieher. Es ist nun - 3 Jahre nach der Vereinbarung - ein Streit um dieses Betreuungsgeld entbrannt. In Kitas kümmern sich 40 Stunden die Woche Erzieherinnen und Erzieher kompetent um die Kinder, die dort nicht nur singen und spielen, sondern auch in Gemeinschaft lernen.
Insbesondere zeigt sich, dass Kindern aus sozial benachteiligten Schichten dort bessere Bildungschancen eingeräumt werden. Außerdem gibt es dort sowieso zu wenig Kita-Plätze. Deshalb werden Eltern, die einen der begehrten Plätze ergattert haben, ihr Kind wegen der Prämie kaum zu Hause lassen. Aber nach all den vorliegenden Fakten werden mehr Eltern Betreuungsgeld beantragen als erwartet - nicht etwa weil sie gerne zu Hause bleiben wollen, sondern weil es nicht genügend Kita-Plätze gibt. Mütter und Väter, die keine Kita für ihr Kind finden, werden sich die Geldleistung nicht entgehen lassen.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht abgestimmt. So ist außerdem noch unklar, ob auch Hartz-IV-Empfänger oder Eltern, die ihr Kind zu einer Tagesmutter geben, die Prämie erhalten sollen.
"Nachdem zig Jahre die Politik Voraussetzungen geschaffen hat, junge Mütter in Arbeitsprozesse einzubinden, sollen sie nun einem veralteten Familienbild entsprechen: die Hausfrau mit Kind am Herd", so Detlef Hagenbruch, Geschäftsführer der FREIEN WÄHLER NRW.
Autor:Peter Ries aus Düsseldorf | |
Webseite von Peter Ries |
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