Bankrotterklärung für Bundestag und Regierung

Datenschutz nur auf dem Papier? Meldebehörden verkaufen Daten von Bürgerinnen und Bürgern. | Foto: Fotolia_21188672_S
  • Datenschutz nur auf dem Papier? Meldebehörden verkaufen Daten von Bürgerinnen und Bürgern.
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Rechtzeitig zu Beginn des Sommerlochs sind die bundesdeutschen Gazetten voller Hohn und Spott über die peinlichen Veröffentlichungen zum neuen Meldegesetz. In nur 57 Sekunden haben kaum mehr als 5 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein neues Meldegesetz beraten und auf den Weg in den Bundesrat geschickt. Die restlichen 95 Prozent waren zum Zeitpunkt der Abstimmung entweder schon im Wochenende oder haben das EM-Spiel Italien gegen Deutschland gesehen.

Den Stellungnahmen von Abgeordneten und Ministern nach zu urteilen, war allerdings anscheinend unbekannt, was im neuen Gesetzentwurf überhaupt drinstand. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Regierungssprecher Seibert den eingebrachten Entwurf kritisiert und selbst die Bundesministerin für Verbraucherschutz den neuen Gesetzentwurf ablehnt. Ihr CSU-Parteifreund Uhl und eine FDP-Abgeordnete sind übrigens für die massiven Einschränkungen beim Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich.

“Den Bundestagsabgeordneten sind offensichtlich die Spiele der Fußballnationalmannschaft oder eine rechtzeitige Abreise ins Wochenende wichtiger als eine vernünftige Gesetzgebung“, bewertet Walter Öhlenschläger, stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER die aktuelle
Diskussion über das neue Meldegesetz. Permanent werde von den Datenschutzbeauftragten dazu aufgerufen die persönlichen Daten besser zu schützen und sich die Teilnahme bei Facebook, Wer-kennt-wen, etc. reiflich zu überlegen. Und dann beschließe der Bundestag, dass die staatlichen
Meldebehörden selbst zum Datenhändler werden und mit den ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern anvertrauten persönlichen Daten Geschäfte machen. “Die Krönung der Unverfrorenheit ist allerdings die Tatsache, dass CDU, CSU und FDP das neue Meldegesetz als Fortschritt bezeichnen und dabei geflissentlich verschweigen, dass sie vorher noch schnell das Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgehöhlt haben“, so Öhlenschläger weiter.

Nach dem neuen Gesetz erzielten Widersprüche gegen den Datenverkauf durch die Behörden nur dann eine Wirkung, wenn es sich gänzlich um neue Daten handele. Bei Bestandsdaten bleibe den Bürgerinnen und Bürgern nur der Widerspruch bei den Unternehmen die die Daten bereits benutzen. Doch wie soll der Bürger in Erfahrung bringen, an wen seine Kommune die Daten verschachert hat?

Im Herbst soll das neue Meldegesetz den Bundesrat passieren. „Die FREIEN WÄHLER fordern sämtliche Vertreter im Bundesrat eindringlich dazu auf, den aktuellen Gesetzesentwurf abzulehnen und den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger wieder ernst zu nehmen“, so Hubert Aiwanger, Fraktionschef der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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