Düsseldorf: Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ausgeweitet
Allgemeinverfügung: Öffentliche Veranstaltungen ab Mittwoch, 18. April, untersagt
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus eine Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Darin wird das bereits bestehende Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern erweitert. Ab Mittwoch, 18. März, gilt, dass jegliche öffentliche Veranstaltung - einschließlich Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkten - im Düsseldorfer Stadtgebiet untersagt ist.
Von V. Paulat
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und für Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegender öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb des Großmarktes sowie der von Wochenmärkten, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Dies gilt zunächst bis Sonntag, 19. April.
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10. März hatte die Stadt Düsseldorf bereits alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus untersagt. Die neue Allgemeinverfügung ergänzt nun die bereits bestehende Allgemeinverfügung. Sie setzt den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW "Durchführung von Veranstaltungen ab dem 14. März 2020/Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern" um.
"Die Vorkehrungen dienen dazu die Ausbreitung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 zu verhindern. Der Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Insofern erhöht sich das Risiko einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus beim Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen potentiell und damit die Gefahr, dass sich die Infektionen in der Bevölkerung weiterverbreiten", heißt es in der Allgemeinverfügung zur Begründung. Und weiter: "Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Anstrengungen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahren nicht ausreichen. Die Zahl der Infizierten steigt in Düsseldorf, im Land NRW und bundesweit stetig an. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung kann nur durch eine radikale Reduzierung der unmittelbaren persönlichen sozialen Kontakte der Menschen die dringend erforderliche Verzögerung des Eintritts von weiteren Infektionen erreicht werden. Ziel ist es, das Gesundheitswesen nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung von Erkrankten sowie sonstigen Krankheitsfällen bereit zu halten. Damit wird auch Zeit gewonnen, Therapeutika und Impfstoffe zu entwickeln."
Diese Verfügung ist im Internet veröffentlicht unter:
www.duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/informationen-zum-coronavirus/allgemeinverfuegungen-der-landeshauptstadt-duesseldorf.html
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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