Allgemeine Schule soll zum Regelförderort aller Kinder werden

Niemand soll aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen  unentgeltlichen Bildungssystem und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden.
  • Niemand soll aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen unentgeltlichen Bildungssystem und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden.
  • hochgeladen von Peter Ries

Seit März 2009 ist die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Daher innerstaatliche Umsetzung der Konvention ist nunmehr endgültig zügig und entschlossen anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind dabei in unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So fordert Art. 24 der Konvention - Bildung - sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Die allgemeine Schule soll zum Regelförderort aller Kinder werden, soweit ihnen das möglich ist. Das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot von Bund und Ländern verhindert dabei, dass Bund, Länder und Kommunen die Inklusion als Aufgabe tatsächlich gemeinsam stemmen.

In dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der Professoren Klemm und Preuss-Lausitz werden umfangreiche Auf- und Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Dabei muss das Schulgesetz derart überarbeitet werden, dass das uneingeschränkte Recht des Kindes mit Behinderungen auf inklusiven Unterricht in der allgemeinen Schule verankert wird. Auch die Verordnung über sonderpädagogische Förderung soll inklusionsorientiert ( Standards, Transparenz und Vergleichbarkeit der Diagnostik) verändert und die Übergangsregelung schulgesetzlich abgesichert werden.

Um Abbrüche inklusiver Unterrichtung am Ende der Grundschule zu vermeiden, erhalten SchülerInnen ab sofort die Zusicherung auf Fortsetzung inklusiver Unterrichtung bis zum Ende ihrer Schulzeit. Die Landesvereinigung der FREIEN WÄHLER NRW fordert, dass kein Kind mehr gegen seinen oder seiner Eltern Willen in eine oder nach der Grundschule in eine Förderschule überwiesen werden darf.

Auf Landes-, der Kreisebene und in kreisfreien Städten soll künftig mit breiter Beteiligung gearbeitet werden. Die LES-Förderschulen (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) sollen bereits ab 2012/3 keine neuen SchülerInnen mehr aufnehmen, was erhebliche Veränderungen in der Schulstruktur nach sich zieht. Dabei wird auch empfohlen zwischen den beiden Landschaftsverbänden LVR und LWL, dem Städtetag, dem Landkreisbund, dem Städte- und Gemeindebund und der Projektgruppe Inklusion eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur kontinuierlichen Abstimmung einzurichten.

Die Landesvereinigung der FREIEN WÄHLER NRW fordert, dass die Inklusion unverzüglich nicht nur in den Schulgesetzen des Landes verankert wird, sondern eben auch die nötigen, insbesondere finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Inklusive Beschulung in Fläche bedeutet insbesondere einen deutlichen Zuwachs an sonderpädagogischem und Assistenzpersonal. „Wir erwarten von einer künftigen inklusiven Schule, dass sie alle Kinder aufnimmt (soweit es den Kindern möglich ist), pädagogische Angebote für die Kinder bereithält, schülerorientiert ist, alle Kinder in ihrer Individualität erkennt und annimmt, sich immer wieder neu entsprechend den Bedürfnissen der Kinder verändert und für sie ergänzende sowie fördernde Angebote aus ihrem Umfeld erschließt und vermittelt“, so die einhellige Meinung von Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, Vorstandsmitglied der Landesvereinigung und Mitglied in der Kommission Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und des Vorsitzenden der Landesvereinigung, Rüdiger Krentz.

Weiter fordern die FREIEN WÄHLER aussagefähige Leitlinien und kontinuierliche Informationen aller an diesem Prozess Beteiligten. So fehle bislang eine Gesamtsteuerung und auch eine Zielklarheit im Handeln der Schulverwaltungen, Schulaufsicht und Schulformen. Gerade in der jetzigen Übergangsphase seien dies notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.

Dabei sollen ab sofort verlässliche und vergleichbare personelle Ressourcen und Strukturen an allen gemeinbildenden und berufsfördernden Schulen zu gewährleistet werden, allerdings nicht zu Lasten der Förderschulen. „Ein gemeinsamer Unterricht, der chronisch unterfinanziert ist, schafft dies mit Sicherheit nicht. Die Zielmarke des o.g. Gutachtens von 85% umfasst 100% der LES-SchülerInnen und 50% der SchülerInnen aus Förderschulen Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung. Es ist aber sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen für inklusives Lernen zeitgleich mit dem Eintritt der betroffenen SchülerInnen in den Regelschulen zur Verfügung stehen. Das Auslaufen dieser LES-Förderschulen ist ein wesentlicher Baustein zur Realisierung des hohen Anspruchs inklusiven Unterrichts.

Rüdiger Krentz und Detlef Hagenbruch halten jedoch an der Existenz der Förderschulen für die Schwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung fest. Mit dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 wurde die Lehrerausbildung auch in die sonderpädagogische Richtung u.a. durch Weiterbildungsstudiengänge reformiert.

Neben der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Pädagogen, Sonderpädagogen, Therapeuten und Integrationshelfern fordern sie zur Umsetzung einer schulischen Inklusion eine prozessorientierte wissenschaftliche Begleitung, Schwachstellenanalysen sowie Berichterstattungen unter Mitwirkung aller Akteure, damit die Herausforderungen bei der Umsetzung zügig geklärt und entschlossen kreative Lösungen gefunden und weiterentwickelt werden.

„Bei Planungen, Forderungen und Umsetzungen neuer, notwendiger Standards fordern wir unter besonderer Beachtung des Konnexitätsprinzips die benötigten Gelder zur Umsetzung von Maßnahmen, die Land und Bund von den Kommunen abverlangen, diese auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Gerade aufgrund der Finanzausstattung der „kommunalen Familie“ ist hier stets die Finanzierbarkeit im Auge zu behalten“, schließt Hagenbruch.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

Webseite von Peter Ries
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.