Warmes Wetter lässt die Kröten früher wandern
Die milden Temperaturen führen dazu, dass die meisten Amphibien ihre Laichgewässer in diesem Jahr besonders früh aufsuchen. Deshalb hat die Amphibienschutzaktion der Landschaftspflegestation Hexhof bereits begonnen.
Mit Beginn der Krötenwanderung werden der Dernbuschweg komplett und der Bauenhäuser Weg zwischen Bauenhaus und Gut Wolfsaap abends ab 19 Uhr bis zum darauf folgenden Morgen um 7 Uhr gesperrt. Durch die Sperrung sollen allzu große Verluste unter den Tieren vermieden werden, die diese Wege auf dem Zug zu ihren Laichgewässern überqueren. Die Sperrung in den Nächten läuft voraussichtlich bis Ende März.
Hintergrund ist, dass die heimischen Kröten-, Frosch-, und Molcharten zum Laichen immer die gleichen Gewässer aufsuchen – nämlich die, in denen sie aufgewachsen sind. Die zu den Laichplätzen strebenden Tiere benutzen dabei traditionelle Wanderwege. Sie sind besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden stark frequentiert. Die Sicherung dieser Laichwanderwege ist eine wesentliche Aufgabe des Amphibienschutzes.
Bis zu 10.000 Amphibien überqueren die gesperrten Straßen während ihrer Wanderung zu den Laichgewässern. Nicht an allen Stellen können diese Wanderwege durch Sperrungen gesichert werden. Wo eine Straßensperrung nicht möglich ist, werden deshalb von der Landschaftspflegestation Hexhof mit Helfern des Bundesfreiwilligendienstes Amphibienschutzzäune errichtet. Entlang der grünen, kniehohen Zäune sind alle zehn Meter Fangeimer im Boden eingelassen, die mehrmals täglich kontrolliert werden.
Die so eingefangenen Amphibien werden von den Helfern sicher auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgesetzt, damit sie ihre Wanderung fortsetzen können. Allein an den Fangzäunen Am Bauenhaus im Bereich Aaper Wald, konnten jährlich bis zu 5.000 Amphibien – davon ein Großteil Erdkröten – gerettet werden. Ganzjährig werden zum Schutz der Kröten, Frösche und Molche Gewässer unterhalten und Ersatzlaichplätze geschaffen.
Die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde beim Gartenamt bitten die Bevölkerung bei ihren Spaziergängen in Wald und Flur, laichende Kröten nicht zu fangen. Das Gesetz verbietet es, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Diesbezügliche Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
Mehr Informationen zum Thema Amphibienschutz gibt es bei der Landschafts-
pflegestation Hexhof unter den Düsseldorfer Telefonnumern 285721 und 2103076.
Autor:Mark Zeller aus Duisburg |
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