Ratingen: Tularämie bei Hund und Mensch - Jäger warnen
Gefahr durch Hasenpest
Anfang Mai wurde ein verendeter Hase in Heiligenhaus an einem Wegrand gefunden. Bei der Untersuchung im Veterinäramt wurde als Todesursache Tularämie, oder auch Hasenpest, festgestellt. Tularämie ist eine meist tödlich verlaufende Krankheit bei Hasenartigen- und Nagetieren. Aber auch andere Tiere können daran erkranken.
Ausgelöst wird die Krankheit durch das Bakterium „Francisella tularensis“. Tückisch daran ist, dass sich auch Menschen anstecken können (Zoonose). Die Ansteckung erfolgt meist über engen Kontakt zu infizierten Tieren oder beim Umgang mit Kadavern. Wenn ein Hund mit einem kranken oder toten Tier in Kontakt kommt, kann der Erreger auf den Hund übertragen werden. Während sich beim Hund der Verlauf der Krankheit meist mit Appetitlosigkeit, Fieber und Schwellungen der Lymphknoten äußert, kommt es bei Menschen zu grippeähnlichen Erscheinungen. Nach einer Inkubationszeit von zirka drei bis zehn Tagen stellen sich Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen ein. Dann kommt es darauf an, dass eine korrekte Diagnose erstellt wird. Durch Antibiotika lässt sich die Krankheit gut behandeln. Nach einer Erkrankungsdauer von zwei bis drei Wochen, gefolgt von längerer Rekonvaleszenz, ist der Mensch über den Berg. Sollte die Krankheit nicht erkannt und nicht behandelt werden, kann sie im schlimmsten Fall zum Tod führen. Das Ende ist multiples Organversagen. Leider hat es auch schon Todesfälle gegeben. Tularämie ist meldepflichtig nach § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.
Anleinpflicht für Hunde
Zudem wurde dann ein zweites Tier gefunden, dass an der Hasenpest eingegangen war. Da der Erreger jederzeit und überall auftreten kann, möchte die Jägerschaft davor warnen. Wer mit dem Hund durch Feld und Wald wandert, sollte darauf achten, dass er nicht mit einem infizierten Tier in Berührung kommt. Hundebesitzer sollten auf den Wegen bleiben und den Vierbeiner an der Leine führen.
Jetzt ist auch die Zeit, wo zahlreiche Wildtiere ihre Jungen aufziehen. Deshalb die zusätzliche Bitte an alle verantwortungsvollen Hundebesitzer, Erholungssuchende und Mountainbikefahrer. Tularämie ist meldepflichtig nach § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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