Geflügelpest
Fälle der Tierseuche wurden nun auch in Düsseldorf festgestellt

Droht dem Geflügel bald die Stallpflicht? | Foto: Symbolbild/Lokalkompass
  • Droht dem Geflügel bald die Stallpflicht?
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Wie aus einer Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen in NRW hervor geht, ist bei Geflügel-Freilandhaltung weiter Vorsicht geboten

Zurzeit breitet sich erneut die hochansteckende Tierseuche Geflügelpest (Aviäre Influenza) unter Wasser- und Greifvögeln rasant aus. Hiervon ist neben den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern seit Mitte November 2021 auch Nordrhein-Westfalen betroffen, wo die Seuche nicht nur bei Wildvögeln, sondern auch bei Hausgeflügel amtlich festgestellt wurde.
Die Situation der hochpathogenen Geflügelpest in Deutschland ist derzeit sehr dynamisch, und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Seuche bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel dementsprechend als hoch ein. Auch in Düsseldorf wurde der Erreger nun in verendeten Wildvögeln - zwei Schwäne und eine Ente -  nachgewiesen. Somit ist die Seuche unter Wildvögeln im Stadtgebiet präsent und stellt eine Infektionsgefahr für hier gehaltenes Geflügel dar.

Nur durch intensive präventive Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt weitere Einträge des Virus in lokale Hausgeflügelbestände verhindert und einer Weiterverbreitung der Tierseuche aktiv entgegengewirkt werden. Verantwortlich sind Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen, unabhängig davon, welche Geflügelart in welcher Stückzahl, zu welchem Zweck und in welcher Haltungsform gehalten wird. Zur Vermeidung des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen und auf behördliche Anordnung hin nötigenfalls auch Stallpflichten in allen Geflügelhaltungen konsequent umzusetzen.

In Anbetracht der aktuellen Seuchenlage, die nicht nur mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Einbußen für die gesamte Geflügelwirtschaft einhergeht, sondern in der Folge der Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen auch mit erheblichem Leid für die betroffenen Tiere verbunden ist, wurde in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest verabschiedet. Diese Erklärung richtet sich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in NRW und gibt ihnen konkrete Präventionsmaßnahmen an die Hand, um dem im laufenden Winter vorhandenen Seuchenzug in der eigenen Haltung entgegenzuwirken. Die Erklärung ist im Internet unter www.umwelt.nrw.de abrufbar.

Wenn die Seuche in Hausbeständen zum Ausbruch kommt, hat das gravierende Folgen für den betroffenen Tierhalter und seine Tiere. Jeder Ausbruch hat weitreichende amtliche Maßnahmen zur Folge, die alle Geflügelhalter in der Umgebung eines Seuchenherdes betreffen und auch die Geflügelwirtschaft der Region oder des Landes in Mitleidenschaft ziehen können. Die Größe einer Geflügelhaltung spielt dabei nur eine kleine Rolle - so gelten die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest auch für Hobbyhalter und ganz kleine Bestände. Jeder Geflügelhalter ist tierseuchenrechtlich in der Pflicht.

Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, weist darauf hin, dass jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen seine Haltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzuzeigen hat. Die Haltung und jede Veränderung sind jährlich erneut zu melden. Aus gegebenem Anlass werden alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, gebeten, dies nun unverzüglich nachzuholen. Informationen hierzu sind im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de zu finden.

Jeder Geflügelhalter muss zudem Aufzeichnungen führen - das sogenannte Bestandsregister gemäß § 2 der Geflügelpest-Verordnung. Und er darf seine Tiere nur so mit Futter und Wasser versorgen, dass dabei ein Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird. Dies gilt ebenso für Geräte, Geschirr und Einstreu, welche in der Tierhaltung Verwendung finden. Jede Geflügelhaltung sollte allzeit sauber und aufgeräumt gehalten werden. Personenkontakte sollten möglichst hygienisch erfolgen und auf das für die Betreuung der Tiere notwendige Maß beschränkt bleiben. Außerdem sollte jederzeit so für eine tierärztliche Betreuung des Bestandes gesorgt sein, dass Krankheiten dort frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Bereits jetzt ist es notwendig, dass jeder Geflügelhalter Vorsorge für eine problemlose Aufstallung seiner Tiere trifft, wenn diese aufgrund der Tierseuchenlage durch die Veterinärbehörde angeordnet werden muss. Für diesen Fall sollten auch Desinfektionsmittel und Einwegschutzbekleidung vorgehalten werden. Die Aufstallung allen Hausgeflügels kann eine der amtlichen Schutzmaßnahmen sein, wenn sich die Seuchenlage weiter zuspitzt.

Zum Zwecke der Früherkennung sollten im Stadtgebiet anfallende tote Wasser-Wildvögel möglichst bei der Kleintiersammelstelle am Höherweg 222 abgegeben werden oder dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden, damit von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten eine Untersuchung veranlasst werden kann. Jeder Geflügelhalter sollte unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand ebenfalls melden und sofort durch einen Tierarzt abklären lassen.

Für weitere Auskünfte steht das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211-8993227 oder unter veterinaeramt@duesseldorf zur Verfügung.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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