Düsseldorf: Regelungen gemäß Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung greifen
Corona: Einschränkungen ab Dienstag, 27. Juli
Die Corona-Infektionszahlen steigen in Düsseldorf weiter an. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf seit Freitag, 23. Juli, über dem Wert von 35. Laut der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen greifen, nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert drei Kalendertage in Folge über 35 liegt, ab dem übernächsten Tag die Regelungen der Inzidenzstufe 2. Ab dem morgigen Dienstag, 27. Juli, werden somit in Düsseldorf zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen umgesetzt.
Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht:
Von A. Mester
Private Kontakte
Treffen sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten, außerdem für zehn Personen mit aktuellem Test aus beliebigen Haushalten. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.
Sonderregelungen für Geimpfte und Genese
Soweit bestimmte Angebote, Veranstaltungen oder Tätigkeiten von einem Negativtestnachweis abhängen, so gilt dies nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, die getesteten Personen gleichgestellt sind. Weitere Informationen: https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/impfen/gleichstellung-geimpfte-und-getestete
Abstands- und Maskenregeln gelten weiterhin
Testpflicht bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem Urlaub
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/reisen-und-urlaub/testpflicht-nach-urlaubsruckkehr.
ÖPNV
Im ÖPNV muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Kultur
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Museen und so weiter können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.
keine Terminbuchungen in Bibliotheken und Archiven nötig
Museen und ähnliches ohne Termin
Führungen sind möglich
Bildungs- und Kursangebote
Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
Freizeitstätten
Die Öffnung aller Bäder, Saunen und so weiter und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind bei einer Landesinzidenz unter 50 auch in den Innenbereichen mit negativen Testnachweisen möglich.
Handwerk und Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen sind zulässig. Soweit das Einhalten von Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich ist, nur mit aktuellem Test.
Einzelhandel
Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmeter (ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmeter gilt eine Person pro 20 Quadratmeter).
Veranstaltungen
Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen. private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht innen am Tisch und keine im Außenbereich; Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Jahr- und Spezialmärkte im Freien mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Testnachweisen sind auch Kirmeselemente zulässig.
Sonderregeln für Abschlussfeiern
Gastronomie
Die Außengastronomie ist ohne negative Testnachweise erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne negative Testnachweise.
Tourismus
Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden (mit Testnachweis). Volle gastronomische Versorgung für private Gäste. "Autarke" Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile, Zelten) sind mit einem negativen Test möglich. Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
Die Regelungen der Inzidenzstufe 2 gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW finden Interessierte auch unter: https://corona.duesseldorf.de/schnell/aktuelle-regeln
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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