Einstufung als „Kulturgut“
Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. „Es muss einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen“, sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des Dekra Classic Service. „Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein.“
Autor:Heiko Adams aus Düsseldorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.