Passbilder
Worauf bei KI-Bildern zu achten ist

(TRD/BNP) Die Bundesregierung hat neue Regeln für Passbilder eingeführt, um die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen und Identitätsdiebstahl zu erschweren. Ab dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ausschließlich digital erstellt und dann über eine sichere Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde gesendet. Ziel ist es, die Technik des Morphing zu verhindern, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Solche gefälschten Pässe können die Gesichtszüge von mehreren Personen aufweisen und automatisierte Gesichtserkennungssysteme, wie sie bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, austricksen. Die neuen digitalen Passbilder werden entweder von autorisierten Dienstleistern erstellt oder können für 6 Euro direkt in den jeweiligen Pass- und Ausweisbehörden gemacht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missbrauch oder wenn das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht genügt, ein neues digitales Foto unter Aufsicht der Behörde zu erstellen, ohne dass ein weiterer Termin im Bürgeramt erforderlich ist. Aktuell gültige Pässe und Personalausweise müssen nicht ausgetauscht werden. Erst bei der Beantragung eines neuen Passes wird das neue digitale Foto verpflichtend. 

TRD aus NRW Pressedienst inspiriert

Autor:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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