900 Euro Geldstrafe
Widerstand gegen Einsatzkräfte des OSD
Weil er am 30. Juli 2018 Einsatzkräfte des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) beleidigt und Widerstand geleistet hatte, hat das Amtsgericht einen 59-jährigen Mann jetzt zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt (120 Ds 121/19 82 js.325/18).
Die Mitarbeiter des OSD waren von einer Frau informiert worden, dass es in der Nachbarwohnung in der Münsterstraße außergewöhnlich laut zugehen würde. Sie habe selbst die Verursacher bereits darum gebeten, leiser zu sein. Als die Einsatzkräfte am 30. Juli 2018 gegen 0.20 Uhr im Haus an der Münsterstraße eintrafen, fanden sie die Aussagen der Nachbarin bestätigt. Laute Musik war zwar nicht mehr zu hören, aber die Nachbarn unterhielten sich lautstark auf dem Balkon nebenan.
Daher klingelten die OSD-Mitarbeiter an der Nachbarwohnung. Bereits durch die geschlossene Tür wurden sie in der Folge von drinnen beschimpft und beleidigt. Dieses Verhalten setzte sich fort, nachdem die Tür geöffnet worden war und die OSD-Mitarbeiter die beiden Anwesenden (59 und 43 Jahre) darin belehrt und aufgefordert hatten, sich ruhiger zu verhalten. Der 59-Jährige sagte unter anderem "Lass mich raus zu denen, ich haue die alle weg". Er animierte den 43-Jährigen, die Tür zu schließen. Ein OSD-Mitarbeiter verhinderte dies, indem er seinen Fuß in die Tür stellte. Der 43-Jährige schlug die Tür daraufhin mehrfach gegen dessen Fuß. Die Sicherheitsschuhe des OSD-Mannes verhinderten, dass er sich verletzte.
Die Einsatzkräfte des OSD forderten darauhin Unterstützung durch die Polizei an. Auch danach verhielten sich die beiden Männer aggressiv. Der 59-Jährige wurde aufgefordert, die Wohnung des Jüngeren zu verlassen. Dagegen leistete er trotz wiederholter Ansprache und Belehrung Widerstand. Letztlich wurde er mittels Eingriffstechniken zu seiner benachbarten Wohnung gebracht. Von dort aus schrie er weiter Beleidigungen gegen die OSD-Mitarbeiter, die anschließend Strafanzeige stellten.
Die Quittung bekam der 59-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht. 30 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe lautete das Urteil.
Autor:Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf |
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