Blaulicht
Reisender wurde mit U-Haftbefehl gesucht

Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Ein 60-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Moskau festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Baden-Baden den Mann zur Festnahme wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 35 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 641,17 Euro bezahlte.

Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehls endete die Reise eines 52-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm vorgeworfen wird, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Der niederländische Staatsangehörige soll im November 2011 über 144 kg Khat nach NRW unrechtmäßig transportiert haben. Seine Reise nach Dubai konnte er nicht fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt.

Bei der Ausreisekontrolle in die Türkei wurde ein 50-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges verurteilt wurde. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von 24 Tagen abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Bei der Einreisekontrolle wurde ein 59-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Betruges verurteilt wurde.Der aus der Türkei kommende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von
325 Euro aufbringen und somit seine Heimreise nach Bochum fortsetzen.

Ebenso wurde ein 53-Jähriger bei der Ausreisekontrolle in die Türkei festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.173,50 Euro nicht umgehen, so dass er die nächsten 55 Tage seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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