Wenn die "Not" besonders gross ist - Was tun?
Mülheimerin uriniert in Zugabteil – was ist erlaubt, wenn die Toilette verstopft ist? - Bußgeld 60 Euro

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Fassungslos...

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Von Mülheim an der Ruhr zum Drachenfels war die 78-jährige Cecilia V.
mit einem 86-jährigen Bekannten auf dem Weg ins Siebengebirge unterwegs.

Doch kurz vor Troisdorf nimmt die Reise eine dramatische Wende:

Wer kennt das nicht!?!

Da meldet sich - während der Zugfahrt - die volle Blase und verlangt nach
Erleichterung! So geht man dann im Zug zu den Toiletten. Schlimm, wenn
diese nicht benutzbar sind. Noch schlimmer, wenn der befragte Schaffner
weder einen Eimer noch sonst eine Möglichkeit bereit halten kann.

Furchtbar schlimm aber, wenn es sich um eine Dame von 78 Jahren handelt,
die zudem noch die Begleitung mit einem 86-jährigen Bekannten ist, der unter
Demenz und körperlichen Einschränkungen leidet.

Der Schaffner meinte, sie könnte ja am nächsten Bahnhof aussteigen und
- nach dem Toilettengang - den nächsten Zug nehmen. Das ist aber nicht
machbar gewesen.

In ihrer Not...

urinierte sie im Zugabteil unter einen Tisch!

So etwas geht natürlich nicht und wird mit 60 Euro Bußgeld bestraft,
das die Frau zunächst hätte zahlen müssen...

Was die Bahn dazu sagt

Cecilia V. berichtet, dass sie dem Zugbegleiter ihr Anliegen geschildert
habe, nach einer Personaltoilette oder einem Plastikeimer gefragt habe.

Beides habe es nicht gegeben. Die Deutsche Bahn berichtet, dass es auch
keine sechs, sondern nur eine Toilette im gesamten Zug gab. Diese sei
verstopft gewesen. Der Zugbegleiter habe ihr geraten, in Troisdorf
auszusteigen und den nächsten Zug zu nehmen. Dies lehnte sie ab.

Ihr Begleiter sei gehbehindert und leicht dement, deshalb sei diese Option
für sie nicht infrage gekommen. Nach mehrfacher Ankündigung sei sie dann
in die 1. Klasse gelaufen und habe unter den Tisch uriniert. Der Zugbegleiter
habe die Notdurft dann aufgewischt und das Knöllchen geschrieben.

Mittlerweile hat die Deutsche Bahn „aufgrund der Gesamtsituation“ entschieden,
auf die Zahlungsaufforderung zu verzichten. Sie entschuldige sich bei der Kundin
für die missliche Situation, in die sie geraten sei, zitiert der WDR. Diverse Medien
hatten vorher über den Vorfall berichtet.

Text und Quelle: RP
Fotos: Pixabay (gratis)

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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