Blaulicht
Geldstrafen beglichen
Bei den grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 2.536 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.
Bei der Ausreisekontrolle nach Bangkok wurde ein 42-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft München wegen ordnungswidrigen Handlungen bereits im Februar und März 2018 zu jeweils einem und zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt wurde. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 199 Euro aufbringen und somit seine Weiterreise fortsetzen.
Des Weiteren wurdeein 38-Jähriger bei seiner Einreise aus Istanbul festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Mann zur Festnahme aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben hatte. Der niederländische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.113,50 Euro bezahlte.
Ebenfalls bei der Ausreisekontrolle nach Italien wurde ein 57-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Auch hier konnte die Freiheitsstrafe von 15 Tagen abwendet werden, indem der italienische Staatsangehörige die Geldstrafe in Höhe von 223,50 Euro bei der Bundespolizei beglich.
Autor:Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf |
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