33-Jähriger war zur Festnahme ausgeschrieben
Bundespolizei verhindert Ausreise am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Madrid wurde gestern durch die Bundespolizei ein 33-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der rumänische Staatsangehörige wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum bereits im August 2016 aufgrund gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Da sich der Mann auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte und bisher die Zahlungsversprechen nicht einhielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Des Weiteren wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Kleve zur Festnahme ausgeschrieben, da er bereits im Dezember 2017 wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verurteilt wurde. Der 33-Jährige aus Duisburg konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.358,20 Euro nicht bezahlen und muss somit die beiden Haftstrafen von insgesamt 62 Tagen in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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