Wölfin GW954f: Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage ab
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Wölfin GW954f wird nicht entnommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag, 6. Mai. Das Gericht folgt damit der Auffassung des Kreises Wesel, des LANUV und des Umweltministeriums NRW.
Landrat Ingo Brohl: „Durch das Urteil haben wir nun Rechtsklarheit. Bei allen berechtigten persönlichen Sichtweisen und der vorhandenen Emotionalität, mit der die Diskussion um die Wölfin geführt wird, trägt der Richterspruch hoffentlich zu einer gewissen Versachlichung bei.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils können Rechtsmittel eingelegt werden.
BUND Kreisgruppe begrüßt das Urteil
Die BUND Kreisgruppe begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das gegen den Abschuss der Wölfin Gloria entschieden hat. "Ein Abschuss würde die Situation im Schermbecker Wolfsgbiet nicht voran bringen. Jetzt ist guter Herdenschutz gefragt. Dazu muss die Förderrichtlinie Wolf dringend überarbeitet werden, und wie guter Herdenschutz gelingen kann - da hilft ein Blick über die Landesgrenzen weiter; zum Herdenschutzprojekt von Peter Schütte/ NABU in Niedersachsen."
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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