Jugendgerichtshilfe
Sie arbeitete aus Berufung für die Jugend / (10)

Mit der Wende hatten die „neuen Bundesländer“ ein neues Jugendhilfegesetz, welches sie einerseits sehr herausforderte aber andererseits aufgrund langjähriger Berufserfahrung auch wieder leicht umzusetzen war.
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Wie man erfolgreich mit „RECHTS“ umgehen kann:
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Das Vertrauen zwischen Jugendgerichtshelfer und straffälligen Jugendlichen basiert auf einer unterschiedlich langen Zeit, in der gegenseitig Erfahrungen gesammelt werden, wie der jeweils Andere mit gegebenen Informationen umgeht.

Ein Junge brachte ihr im Vorfeld von Wahlen einen Werbeflyer der NPD. Sie las ihn sich interessiert durch, musste einige Male zustimmend nicken, weil die Sachbeschreibungen nachvollziehbar waren. Nur fehlten die beabsichtigten Konsequenzen, plakativ nicht schlecht aber unter NPD eben so nicht mit tragbar.
Dann las sie, dass man Straftäter nicht gut heißen und dagegen angehen wolle.Sie sah den Jungen an, schmunzelte und fragte, wie er das einfach ausgeben könne, wo er doch einige solcher Taten bereits aktenkundig habe.
Das Gesicht des Jungen zeigte bald, dass er die Frage verstanden hatte. Mit hochrotem Kopf ging er wortlos ganz fix.
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Als eine Gruppe pöbelnder Jugendlicher in einem Stadtgebiet langsam wahrlich unerträglich wurde, wäre es gut gewesen, wenn man sie zusammen mit den Betroffenen zusammenbringen und ins Gespräch bringen könnte. So dachte sie und sprach mit beiden Seiten, die sich zwar wenig erhofften aber doch dafür zu gewinnen waren.

So kam es, dass ich sie begleiten durfte, um mit einem ziemlich Rechten vorbereitend zu sprechen, wie sie sich das dachte.
„Du kannst nur mit, wenn Du aber auch gar nichts sagst!“ - Ich versicherte das und erlebte ein Zimmer, an dessen Wänden und Decke Fahnen / Plakate und andere Dinge des Dritten Reiches die Tapete überdeckten. Als der kleine Bruder mit „Guten Tag!“ das Zimmer betrat, wurde er scharf gefragt, wie das heißen würde?! Schnell legte dieser nach „Sieg Heil!“
Sie nahm alles, wie es ja für den Jugendlichen alltäglich war, einfach unkommentiert hin, ließ sich keineswegs beeindrucken und lenkte ihre Worte auf das bevorstehende Gespräch, wie es stattfinden , welche Ergebnisse es bringen und das Leben im Viertel normalisieren könne.
Es wurde ein gutes Vorgespräch.

Als sich die Bürger mit der Gruppe dieser Jugendlichen traf, hatten diese sich deutlich gekleidet, waren allerdings etwas unsicher aber ausdrücklich zuvorkommend und höflich. Das Gespräch dauerte eine lange aber gute Zeit! Alle Seiten brachten vor, was sie sich wünschten und wie man miteinander auskommen könne.
Das Ergebnis zeigte allen Beteiligten, wie gut und erfolgreich das gemeinsame Gespräch war - und lange anhielt

Ja, man kann miteinander reden und sollte das in grundsätzlicher Akzeptanz das „Anderen“ rein als Mensch auch unbedingt tun, bevor es wechselseitig zu Tätlichkeiten oder anderen Ausfällen kommen kann. Das bedeutet keineswegs, dass man das Denken und Handeln gut heißt.

Sie hatte wieder einmal gezeigt, was notwendig war und wie und dass man Unstimmigkeiten klären kann!
Eine Form der Auseinandersetzung, die gerade heute überall mehr als wünschenswert ist, statt sich nur in Worten „gegen“ zu positionieren und Akzeptanz für sich und eigene Gedanken zu fordern.

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Alle Beiträge zu dieser Jugendgerichtshelferin sind zu erreichen über
           Jugendgerichtshelferin aus Berufung

Autor:

Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum

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