Jugendgerichtshilfe
Sie arbeitete aus Berufung für die Jugend / (03)
Mit der Wende hatten die „neuen Bundesländer“ ein neues Jugendhilfegesetz, welches sie einerseits sehr herausforderte aber andererseits aufgrund langjähriger Berufserfahrung auch wieder leicht umzusetzen war.
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Es begab sich, dass der Urlaub bevor stand:
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Sie hatte es „ihren straffälligen Jugendlichen“ schon vereinzelt gesagt, dass und wie sie sich auf ihren Urlaub freuen würde. Viele wünschten ihr eine schöne und erholsame Zeit.
Wann sollte es denn losgehen – und wie lange würde sie weg bleiben?
Das sei, so meinte sie, nicht die Frage! Viel wichtiger sei, dass sich danach nicht Anklageschriften auf ihrem Schreibtisch stapeln würden, dass ins Kaufhaus eingebrochen sei, im Autohaus oder anderswo in Gotha ein Auto geklaut/geknackt wurde usw. - die Jugendlichen wüssten schon, dass in Gotha mal die Finger still bleiben sollten.
Und als sie wieder kam, waren tatsächlich keine neuen Anklageschriften auf dem Schreibtisch! Unfassbar: „Ihre“ Gothaer Jugendlichen hatten ihr den Gefallen getan!
So dachte sie und freute sich sichtlich.
Allerdings flatterten nach ein paar Tagen Anklageschriften aus Hannover / Hamburg / Eisenach und anderen Orten ein – nur Gotha war offenbar urlaub-sauber gehalten worden!
Wenn das auch wahrlich nicht das Gelbe vom Ei war, so erwarteten „ihre Gauner“ doch wenigstens ein kleines Dankeschön – und sie bekamen es freilich auch in abgemildeter Form.
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Jugendgerichtshelferin aus Berufung
Autor:Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum |
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