Jugendgerichtshilfe
Sie arbeitete aus Berufung für die Jugend / (02)
Mit der Wende hatten die „neuen Bundesländer“ ein neues Jugendhilfegesetz, welches sie einerseits sehr herausforderte aber andererseits aufgrund langjähriger Berufserfahrung auch wieder leicht umzusetzen war.
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Da fällt mir wieder eine Begebenheit ein:
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Die Zeit war knapp geworden. Sie musste vom Amt ins Amtsgericht Eigentlich hatte sie mit den drei Jugendlichen alles Notwendige bereits besprochen. So meinte sie, dass sie los müsse.
Da brauche sie keine Hektik zu machen, bekam sie zur Antwort: „Wir fahren sie doch gerne und schnell hin!“
Na, soweit würde es wohl nicht kommen, dachte sie, sah aus dem Fenster, erblickte ein ihr unbekanntes Auto und fragte, ob das das Auto sei, mit dem man sie zum Gericht fahren wolle? „Ja!“
Da schaute sie die drei an und meinte, dass das Auto doch offensichtlich geklaut sei – und ja auch niemand von ihnen eine Fahrerlaubnis haben würde.
Da mussten alle drei das bestätigen, wobei sie meinten, dass es doch nur ein Katzensprung sei und ganz schnell gehen würde.
Sie verzichtete auf das wahrlich ehrliche Angebot und schaffte es auch so noch pünktlich zum Gericht.
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Jugendgerichtshelferin aus Berufung
Autor:Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum |
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