„Verfassungswidrig“ wird zum Markenzeichen der Bundesregierung ! (*)

Immer wieder werden Gesetze der Bundesregierung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und nicht selten gegen sie entschieden.
Die „Wahlrechtreform 2011“ ist das jüngste Gesetz, worüber als nicht verfassungsgemäß geurteilt wurde. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, es entsprechend verfassungskonform zu ändern. Sollte das bis zu den Wahlen 2013 nicht erfolgen, verfügt das Bundesverfassungsgericht eine Regelung.

Gegenwärtig kann der Wähler nicht eindeutig sehen, wie sich seine Stimme auswirkt. Auch Überhangmandate verfälschen den direkten Wählerwillen.

Wie kann es sein, dass die Koalitionsparteien für eine Gesetzesausarbeitung nicht über die richtigen und ausreichenden Rechtsberater verfügen, Gesetze so auszuarbeiten, dass sie zumindest verfassungskonform sind? Allein der Hochmut gegenüber Bedenken ist perfekt!
Wer verantwortet das?
Wer wird praktisch zur Verantwortung gezogen?
Wie werden die bei all dem „rausgeschmissenen Gelder“ begründet?
Wie wird dieser Schaden ausgeglichen?

Da mir diese Schluderei überhand nimmt und normal zu werden scheint, ein Gesetz zu verabschieden und auf richterliches Urteil zu warten, können diese Fragen nicht unbeantwortet oder nur mit einem Schulterzucken abgetan werden!

Doch vielleicht gibt es einfach keine Kläger mit entsprechend versierter Rechtsberatung! – Vergleichbar mit der Bundesregierung?
Da beißt sich der Hund einfach wieder in den Schwanz!

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(*) = im LK und mA (=meinAnzeiger.de) gleichlautend

Autor:

Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Alpen

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