Pfarreirat in St. Ulrich wird neu gewählt / Einspruch möglich bis Freitag, 3. November
Wie im ganzen Bistum Münster wird auch in der Pfarrgemeinde St. Ulrich im Novemberein neuer Pfarreirat gewählt. Bereits seit Sommer diesen Jahres wurde intensiv durch den Wahlausschuss nach Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich dieser Aufgabe stellen wollen.
Die Aufgaben des Pfarreirats sind vielfältig. Als pastorales Gremium sorgt derPfarreirat zusammen mit dem leitenden Pfarrer und dem Seelsorgeteam für den Aufbau einer lebendigen Pfarrei und vernetzt alle Gruppen, Verbände und Einrichtungen innerhalb der Kirchengemeinde. Konkret bedeutet das, dass der Pfarreirat eine Mitverantwortung bei der Gemeindeleitung hat.
Am 23. Oktober wurde nun die endgültige Kandidatenliste der wählbaren Mitgliederdes neuen Pfarreirates veröffentlicht. Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses hat sich nicht verändert. Leider haben sich nicht genug Kandidaten gefunden, um die Wahl so durchzuführen, wie vom aktuellen Pfarreirat beschlossen:
Es sollte in Wahlbezirken gewählt werden und der Pfarreirat mit jeweils mindestenszwei Personen aus den Ortsteilen der Kirchengemeinde besetzt werden. Um eine ordnungsgemäße Wahl durchzuführen, wären hierfür wenigstens drei Kandidaten aus den Ortsteilen Alpen, Bönninghardt, Büderich, Ginderich, Menzelen-Ost, und Veen nötig gewesen. Da dies nicht der Fall ist, hat der Wahlausschuss nach Beratungen mit dem Bistum beschlossen, eine Zustimmungswahl durchzuführen.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsführerin von Diözesanrat und Diözesankomiteedes Bistums Münster informiert der Wahlausschuss des amtierenden Pfarreirats die Gemeinde nun über den weiteren Verlauf und gibt Hinweise zur Wahl bekannt. Die Pfarreiratswahl wird als Zustimmungswahl durchgeführt. Das bedeutet, dass am Samstag/Sonntag, 11./12. November 2017, auf eine förmliche Wahlhandlung verzichtet wird und die Kandidatinnen und Kandidaten der beiden Vorschlagslisten ohne eine weitere Abstimmung per Zustimmung als gewählt gelten.
Sollte gegen diesen Vorschlag von mindestens einem Wahlberechtigten schriftlichein Einspruch erfolgen, muss auch förmlich am o. g. Datum gewählt werden – wobei auch dann alle Kandidatinnen und Kandidaten dem jeweiligen Gremium angehören werden. Der Einspruch im Pfarrbüro St. Ulrich, Ulrichstr. 14, 46519 Alpen, bis ein-schließlich Freitag, 3. November, erfolgen.
Eine Zustimmungswahl ist rechtlich gültig und auch sinnvoll. Die Zustimmungs-wahl ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Kandidaten und gibt Rück-halt und Bestätigung für die Arbeit im Pfarreirat. Vergleichbar ist sie in der Durch-führung mit einer „Friedenswahl“, z. B. bei den Sozialversicherungen.
Als Mitglieder im Pfarreirat kandidieren:Ludger Epping-Stippel, Marianne Evers, Alexandra Hußmann, Birgit Krämer, Barbara Morée,
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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