Kiesabbau am Niederrhein
Juristisches Gutachten des Kiesunternehmens Hülskens zu Plänen des Kreises Wesel – Ganz schlechter Stil
Gemeinsames Statement des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Alpen Sascha Buchholz und dem Vorsitzenden des CDU Gemeindeverbandes Alpen Sascha van Beek.
Kommunale Politiker sind Ehrenamtler. Sie stehen in ihrer Freizeit dafür ein, das Beste für
ihre Kommune erreichen zu wollen und opfern dafür nicht wenig ihrer Freizeit. Dabei werden
sie mit hochkomplexen Themen konfrontiert, die aus den verschiedensten Bereichen
stammen. Eines dieser hochkomplexen Themen ist der Kiesabbau am Niederrhein. Hierüber
müssen sie befinden, nach bestem Wissen und Gewissen.
Unisono dürfte unumstritten sein, dass alle lokalen Parteien und Fraktionen den Kiesabbau
am Niederrhein ablehnen. Die Gründe dafür sind hinlänglich diskutiert. Aber: Die Argumente
der lokalen Politik werden beim RVR nicht gehört, sondern - wie wir als CDU Fraktion Alpen
schon einmal geäußert haben – grenzt es an ein Glücksspiel, ob man bei den Kiesflächen
dabei ist oder nicht. Diese Konfliktplanung ist einfach unverständlich und geht vollkommen
an den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern in Alpen und dem Kreis Wesel vorbei. Aber
der tatsächliche Einfluss der kommunalen Politik vor Ort ist leider begrenzt.
Nun ist es das gute Recht eines betroffenen Unternehmens wie der Firma Hülskens, solche
Vorhaben wie die Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts einer juristischen Prüfung zu
unterziehen. In dieser juristischen Prüfung mag darüber befunden werden, ob die Ausübung
des Vorkaufsrechts verwaltungsrechtlich (!) zulässig ist oder nicht. Wenn die Firma Hülskens
dann ein Gutachten veröffentlicht, in dem diese juristische Frage beleuchtet wird, ist das
legitim. Jeder Bürger weiß, dass Juristerei keine Mathematik ist, dass die Antwort auf eine
juristische Frage nur sehr selten eindeutig ist, sondern vielmehr an den Kriterien des
Einzelfalls auszulegen ist. Abhängig davon, wen der Mandant fragt, wird er unterschiedliche
Antworten auf seine Frage erhalten. Dafür gäbe es am Ende den Rechtsweg, mit dem die
Ausübung eines Vorkaufsrechts angegriffen und juristisch überprüft werden kann. Die
Entscheidung darüber trifft die Rechtsprechung, aus gutem Grunde.
Wenn aber dieses Gutachten einzelnen Kommunalpolitikern direkt zugeleitet wird und sie in
der ehrenhaften Ausübung ihrer Überzeugung im Einsatz für ihre Heimat bereits im Vorfeld
wegen einer (angeblichen) strafrechtlichen (!) Bewertung vorverurteilt werden, dann ist eine
Grenze überschritten, die allen guten Sitten zuwiderläuft. Einem Kommunalpolitiker
strafbares Verhalten vorzuwerfen, wenn er Möglichkeiten prüft, um dem ganz
überwiegenden Bürgerbegehren nachzugehen, ist schon mehr als befremdlich. Er wird
dadurch im Vorfeld seiner Entscheidungsfindung so dermaßen beeinflusst, dass er keine
objektive Entscheidung mehr treffen wird. Wer will sich schon strafbar machen und das auch
noch für ein Ehrenamt. Ob genau das das taktische Ziel des Gutachtens ist, kann nur
gemutmaßt werden. Aber darauf kommt es nicht an, denn diesen Effekt mag es bei dem
einen oder anderen kommunalen Vertreter haben. Und genau das darf nicht sein, in einem
Ehrenamt, für das es ohnehin schon schwer genug ist, interessierte und motivierte
Menschen zu finden.
Ob dieses Vorgehen „defensiv und sehr nett“ sei, wie es Hülskens darstellt, mag jeder für
sich selbst beurteilen. Wir können daran jedenfalls nichts Derartiges erkennen. Vielmehr
schafft Hüskens damit nur Eines: Die Kluft wird immer größer.
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