Medizinische Masken auch im Rathaus Alpen nun Pflicht
Änderung bei Maskenpflicht in der Gemeinde Alpen
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass seit Montag, 25. Januar, nach der geltenden Corona-Schutzverordnung NRW im Einzelhandel, in Arztpraxen, an deren medizinischen Einrichtungen, Gottesdiensten und im öffentlichen Nahverkehr medizinische Masken, wie OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen nach der europäischen Normen KN95/N95 getragen werden müssen. Zum Schutz der Mitarbeiter sowie aller Besucher gilt dies nun auch für das Rathaus Alpen.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Alpen darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, möglich ist. Hierzu muss vorab eine Terminvereinbarung erfolgen. Die Bürger müssen zum Einlass, wie bisher, die Klingel am Rathauseingang nutzen.
Dringenden Termin vereinbaren
Zur Terminvereinbarung sind die Kontaktdaten der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter:
https://www.alpen.de/de/inhalt/mitarbeiter-a-z/ abrufbar.
Autor:Lokalkompass Xanten aus Xanten |
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