Rettungshelfer und -sanitäter
Staatliche Anerkennung für Rettungsdienstschule in Witten
Die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter und -helfer konnten Dr. Anja Lackner und Monika Rademacher von der für Anerkennung und Aufsicht zuständigen Bezirksregierung Arnsberg an Mario Rosenkranz (Leiter der Berufsfeuerwehr Witten) und Frank Stinshoff (Schulleiter) übergeben.
Ab Januar 2020 wird die Rettungsdienstschule der Feuerwehr Witten die Berufsfeuerwehrleute sowie die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr ausbilden. Ein erster Rettungshelferkurs startet im Januar mit zwölf Teilnehmern.
160 und 520 Ausbildungsstunden
Die Ausbildung von Rettungshelfer*innen ist ausgerichtet auf die Funktion als Fahrer und die Unterstützung der Rettungssanitäter beim Krankentransport und umfasst mindestens 160 Ausbildungsstunden.
Die Ausbildung von Rettungssanitäter ist ausgerichtet auf die Patientbetreuung beim Krankentransport und die Unterstützung von Rettungsassistenten oder Notfallsanitätern in der Notfallrettung. Sie umfasst mindestens 520 Ausbildungsstunden.
Voraussetzungen
Zu beiden Ausbildungen wird nur zugelassen, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und
1. körperlich, geistig und persönlich zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter oder -helfer geeignet ist,
2. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder eine abgeschlossene Ausbildung hat,
3. eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die bei Lehrgangsbeginn nicht länger als ein Jahr zurückliegt, nachweisen kann und
4. ein amtliches Führungszeugnis vorlegt, welches zu Lehrgangsbeginn nicht älter als sechs Monate ist.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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