TuS Heven versus Stadt Witten: Verwaltungsgericht empfiehlt im leidigen Streitfall "Mülltonne" Vergleich
.
Stadt forderte von
klammen Hevenern
eine saftige Nachzahlung
von 14.700 Euro
Beim Fußball-Oberligisten TuS Heven
ist man über eine schwer nachvoll-
ziehbare Gebührennachforderung
der Stadt Witten fassungslos.
Grund für die anfangs geforderte
fünfstellige Summe ist eine Mülltonne.
Das Streitobjekt steht vor der Hevener Vereinsgaststätte "Zur 3. Halbzeit". Und seit über 20 Jahren zahlten die Hevener treu und brav für die 770-Liter-Tonne bei 14-täglicher Leerung pünktlich die anfallenden Gebühren. Bis das Ordnungsamt der Stadt im Jahre 2012 fesstellte, dass die Mülltonne ein Volumen von 1.100 Litern hat und wöchentlich geleert wird. Daraufhin orderten die Hevener natürlich wieder die 770-Liter-Tonne. Was die Stadt Witten Anfang 2013 nicht davon abhielt, von den Hevenern eine satte Gebührennachzahlung von 14.700 Euro zu fordern.
Das Unbegreifliche aus Hevener Sicht: Die Stadt kann weder belegen, wer veranlasste, eine 1.100-Liter-Tonne am Haldenweg 2 abzustellen, noch ein Datum benennen, wann das geschah. "Von uns hat keiner eine größere Tonne angefordert. Und die Stadt kann kurioserweise nicht nachweisen, seit wann eine größere Tonne vor unserem Vereinsheim platziert wurde", betont TuS-Vorsitzender Paul Rehwinkel.
Hevens 2. Vorsitzender Walter Klein fügt hinzu: "Nach unserem Veto hat die Stadt die Forderung auf 7.500 Euro reduziert. Und weil wir als juristische Laien an Gerechtigkeit glauben, erhoben wir Klage am Verwaltungsgericht Arnsberg. Dort erfuhren wir jedoch, dass jeder Bürger selbst darauf achten müsse, ob die Größe der Mülltonne und der Turnus mit dem übereinstimmt, was er zahlt."
Trotz der verzwickten Lage zeigte sich das Arnsberger Gericht Verständnis für die Hevener und schlug den Parteien einen Vergleich vor. Und der beinhaltet: Zahlung von 5.000 Euro in zehn vierteljährlichen Raten.
"Wir werden schlussendlich wohl zustimmen müssen, denn eine Klage am Oberverwaltungsgericht können wir uns einfach nicht erlauben", gibt Walter Klein abschließend zu Protokoll.
Autor:Alfred Möller aus Witten |
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