Erst acht Osterfeuer sind gemeldet - Anmeldeschluss ist der 21. Februar
„Bisher sind erst acht Osterfeuer offiziell angemeldet worden“, berichtet Ulf Köhler vom Ordnungsamt. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass die Anmeldefrist noch bis zum 21. Februar läuft. Bis dahin haben die Veranstalter noch Zeit, ihr Osterfeuer beim Ordnungsamt anzumelden.
Zu beachten ist, dass die Osterfeuer nicht mehr am Karfreitag brennen dürfen: „Das wird auf Anregung der Kirchengemeinden nicht mehr genehmigt, da der Karfreitag ein stiller Feiertag ist“, erklärt Ulf Köhler vom Ordnungsamt. Was die Veranstalter sonst noch beachten müssen, steht auf einem Merkblatt. Das Wichtigste: Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind.
Sicherheitsabstände einhalten
Osterfeuer können nur genehmigt werden, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden können: zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen jeweils 100 Meter, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter und zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen jeweils 25 Meter.
Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag ist deshalb auch ein genauer Lageplan mit der Feuerstelle einzureichen.
Außerdem ist die Größe eines Osterfeuers begrenzt. Der Holzhaufen darf maximalmal einen Durchmesser von sechs Metern haben und nicht höher als drei Meter sein.
Nur ungehandeltes Holz verbrennen
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Wer Sperrmüll oder gar Autoreifen, Farbeimer oder andere Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat.
Weitere Auskünfte erteilt Ulf Köhler vom Ordnungsamt unter Ruf 5 81-32 23.Antragsvordrucke können im Zimmer 143 des Rathauses abgeholt oder unter www.witten.de herunter geladen werden.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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