Ohne Leine durch den Park
Sie haben die Lizenz zum Führen und seit kurzem auch die Lizenz zum freien Laufen – die Hunde „Guinness“ und „Bailey“.
Die beiden sind Wittens einzige Blindenführhunde und wurden durch eine Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang befreit, unbürokratisch und bei einem netten Gespräch.
Wissen muss man dazu, dass der Job eines Blindenführhundes ein extrem anstrengender ist. „Wenn der Hund im Geschirr und an der Leine ist, bedeutet das für ihn absolute Kopfarbeit“, erklärt Brigitte Kinsky, Besitzerin der vierjährigen Labrador-Hündin Bailey. „Der Instinkt ist quasi ausgeschaltet, und der Hund darf sich für nichts anderes interessieren als für uns. Deshalb sind Erholungsphasen ohne Leine extrem wichtig“, führt sie aus.
Im Voß’schen Garten war Brigitte Kinsky von einem Mitarbeiter des Ordnungsamts angesprochen worden, weil sie Bailey dort eine dieser Erholungspausen ohne Leine gegönnt hatte, was zur Folge hatte, dass die Hündin wieder angeleint werden musste.
Brigitte Kinski wandte sich darauf an Ines Großer, Behindertenkoordinatorin der Stadt. Die hörte sich das Problem an und zog ein schnelles Fazit: „Angesichts dieser besonderen Belastung ist es wichtig, dass die Hunde frei laufen können.“
Ines Großer setzte sich mit Burkhard Overkamp vom Ordnungsamt in Verbindung. Es kam zu einem Gespräch, an dem auch Brigitte Kinsky und Sabrina Führer, Besitzerin von Labrador Guinness, teilnahmen.
Und da das Gesetz mit Rücksicht auf hochgradig Sehbehinderte Ausnahmen zulässt und sich als Blindenführhunde nur absolut friedfertige, menschenfreundliche und intelligente Hunde eignen, wurde den beiden Hundeführerinnen die entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt – sehr zur Freude der beiden, denn, so Sabrina Führer: „Man ist mit einem Hund sehr viel schneller und flexibler als mit einem Blindenstock.“
Autor:Walter Demtröder aus Witten |
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