Einbürgerungsfeier für Neu-Wittener
Insgesamt 171 Wittener anderer Nationalitäten sind von Oktober 2015 bis September 2016 eingebürgert worden. Für sie fand im Ardey-Hotel eine Einbürgerungsfeier mit Frühstück statt. 52 der Wittener Neubürger waren der gemeinsamen Einladung der Stabsstelle Witten und des Integrationsrats gefolgt und kamen mit rund 60 Angehörigen vorbei.
Da die eigentlichen Einbürgerungsurkunden bereits mit Abschluss des Einbürgerungsverfahrens ausgegeben worden waren, wurden von Bürgermeisterin Sonja Leidemann Schmuckurkunden verteilt. Desweiteren erhielten die Wittener Neubürger Rosen und von Bibliotheksleiterin Christine Wolf einen Gutschein für die neue Bibliothek.
Eingebürgert wurden im Zeitraum der vergangenen zwölf Monate 85 Frauen und 86 Männer aus 42 verschiedenen Nationen. Einige von ihnen leben teilweise schon mehr als 20 Jahre in Witten. „Es ist ein großer Schritt, seine eigene, ursprüngliche Nationalität abzugeben und eine neue anzunehmen, vor dem wir großen Respekt haben“, sagte Claudia Formann, Integrationsbeauftragte der Stadt Witten. Doch nicht alle Eingebürgerten müssen ihre ursprüngliche Nationalität abgeben. Dies gilt nur für Menschen, die aus nicht-europäischen Ländern kommen. Europäer haben nach der Einbürgerung in der Regel zwei Staatsbürgerschaften.
Um eingebürgert werden zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Unter anderem müssen die Menschen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Integrationskurses reichen sieben Jahre aus, bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen sechs Jahre. Die Antragsteller müssen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen und über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Sie dürfen nicht vorbestraft sein und müssen ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften.
Autor:Walter Demtröder aus Witten |
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