Corona & Schutz
Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden
Für alle Besucher der Wittener Verwaltungsgebäude hält die Kommune noch einmal fest: Es gilt weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Da der Zutritt zu den Gebäuden in aller Regel sowieso mit einem vereinbarten Termin verbunden ist, sollte das gut einzuplanen sein.
Die Stadtverwaltung übt mit dieser Regelung ihr Hausrecht aus, um in Zeiten hoher Infektionszahlen Bürger und Mitarbeiter möglichst gut zu schützen. Schließlich muss der Impfstatus beim Zutritt nicht mehr nachgewiesen werden.
Für Besucher von Sitzungen der politischen Gremien gilt weiterhin 3G (geimpft, genesen, getestet).
Autor:Florian Peters aus Witten |
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