Wahlhelfer gesucht!
Beim städtischen Wahlamt kommt keine Langeweile auf: Nach Landtagswahl im Mai kommt jetzt die Bundestagswahl langsam in Sichtweite.
Für den Wahlsonntag, 24. September, werden noch rund 250 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht, die in den Wahlräumen und Briefwahlvorständen für einen reibungslosen Ablauf sorgen und die Stimmen korrekt auszählen. Insgesamt werden in Witten circa 700 ehrenamtliche Helfer/innen und hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Einsatz sein: in einem der 55 Wahllokale, die im Stadtgebiet verteilt sind, oder einem der 28 Briefwahllokale, die sich im Schiller- Gymnasium (Breddestr. 8) befinden.
Wahlhelfer/innen gesucht! Wer kann sich melden?
Die Wahlräume öffnen um 8 Uhr, der Einsatz im Wahlraum beginnt aber schon eine halbe Stunde vorher um 7.30 Uhr. In den Briefwahlvorständen beginnt der Einsatz erst um 15 Uhr. Wenn die Wahlräume um 18 Uhr schließen, müssen die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse dem Wahlamt mitgeteilt werden. Selbstverständlich erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor ihrem Einsatz noch nähere Informationen.
Wer diesen Job gerne machen möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens zum Stichtag 24. Juni seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben.
Alle Infos, wie man Wahlhelfer/in werden kann, gibt es hier. Weitere Auskünfte unter Ruf 02302 581-1270 oder per E-Mail an wahlamt(at)stadt-witten.de. Aufwandsentschädigung: Wahlhilfe wird honoriert
Die ehrenamtlichen Helfenden im Dienst der Demokratie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro, im Briefwahlbüro sind es 30 Euro. Jeweils 10 Euro mehr erhalten die Wahlvorstehenden und Schriftführenden für ihren höheren Aufwand und ihre Verantwortung in dieser Position.
Das Erfrischungsgeld wird vom Wahlvorstehenden am Ende des Wahltages in bar ausgezahlt.
Informationen zur Bundestagswahl
Insgesamt sind ca. 61,5 Mio. wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, am 24. September 2017 den 19. Bundestag zu wählen. Etwa 74.250 Wahlberechtigte werden es in Witten sein.
Nach § 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) besteht der Bundestag aus mindestens 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen direkt gewählt werden. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl) auf sich vereint. Das Zweitstimmenergebnis für die Landeslisten ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung des Bundestags (siehe hierzu auch §§ 5 und 6 BWahlG).
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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