Evangelisches Krankenhaus
Vorübergehendes Besuchsverbot
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt im evangelischen Krankenhaus (EvK) derzeit ein temporäres Besuchsverbot. Zutritt haben nur noch Personen mit einer Ausnahmegenehmigung, etwa Angehörige medizinischer Härtefälle sowie von Palliativpatienten. Das hat das EvK in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises beschlossen.
Hintergrund der neuen Regelung: Im Rahmen der routinemäßigen Testungen von Patienten und Mitarbeitern ist es in den vergangenen Tagen vermehrt zu positiven Befunden gekommen. Darauf hat das EvK umgehend reagiert und neben dem temporären Besuchsverbot für die betroffenen Stationen einen Aufnahmestopp verhängt. Aktuell sind drei Stationen betroffen. Zudem wurden mehrere Auszubildende eines Krankenpflegekurses COVID-positiv getestet, der sich zum Zeitpunkt der Befunde allerdings in der Unterrichtsphase befand. Alle Infizierten haben bislang milde Verläufe mit Erkältungssymptomen und leichtem Fieber, viele sind sogar symptomlos.
Um das Ausbruchsgeschehen schnellstmöglich einzudämmen, wurden in enger Absprache mit dem Kreis-Gesundheitsamt die PCR-Testintervalle im EvK auf drei Tage verkürzt. Darüber hinaus tragen alle Mitarbeiter eine FFP2-Maske. Zudem unterziehen sich die Mitarbeiter zweimal pro Woche einem Schnelltest.
Das Besuchsverbot gilt zunächst bis Anfang der kommenden Woche, 24. Januar. Bis kommenden Montag gilt: Ohne Ausnahmegenehmigung gibt es keine Besuche im evangelischen Krankenhaus. Foto: EvK
Autor:Florian Peters aus Witten |
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