Verhütungsmittel: Kreis richtet Fonds für Frauen in Notlagen ein
Kein Tabu-Thema, aber eines, über das man nicht so gerne redet: Alle Frauen haben das Recht, über ihren Körper selbst zu bestimmen, das schließt Verhütung natürlich mit ein. Doch was, wenn aus Kostengründen darauf verzichtet wird? Wenn das Geld kaum zum (Über-)Leben reicht und nicht mehr für Verhütungsmittel? Dafür gibt es im EN-Kreis einen Fonds.
Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II sowie von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die älter als 20 Jahre sind, können sich im Ennepe-Ruhr-Kreis die Kosten für Verhütungsmittel (mit Ausnahme von Kondomen) erstatten lassen. Für das Einrichten eines entsprechenden Fonds hat sich der Kreistag in seiner letzten Sitzung einstimmig ausgesprochen und für 2016 25.000 Euro bereitgestellt. Sie sollen verhindern, dass Frauen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Verhütungsmittel absetzen und in der Folge eine ungewollte Schwangerschaft oder einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen.
Unterstützung von Frauen in Notlagen
„Mit dem Verhütungsmittelfonds setzen wir die Praxis der Unterstützung von Frauen in Notlagen fort, die bis in das Jahr 2007 zurückreicht. Grund für den jetzt gewählten Weg sind unter anderem ein Urteil des Bundessozialgerichtes sowie unsere Absicht, das Verfahren zu vereinfachen“, berichtet Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Frauen, die sich die Kosten für Verhütungsmittel erstatten lassen möchten, wenden sich ab Januar an die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritas, des DonumVitae e.V., des Evangelischen Kirchenkreises und der ProFamilia.
Erst Antrag stellen
Neben einem Kurzantrag sind der Personalausweis, ein aktueller Bewilligungsbescheid für die jeweilige Sozialleistung sowie (falls erforderlich) ein Rezept des Arztes vorzulegen. Die Kosten unter anderen für Diaphragma, Hormonpflaster, Verhütungsring oder Pille werden vollständig in Form eines Zuschusses übernommen.
Bereits vor der Antragstellung erworbene empfängnisverhütende Mittel können nicht erstattet werden. „Zudem“, so stellt die Kreisverwaltung klar, „besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Fonds. Der Zuschuss kann nur solange gewährt werden, wie das vom Kreistag zur Verfügung gestellte Budget nicht aufgebraucht ist.“
Wie viele Frauen das Angebot nutzen werden, ist nach Darstellung der Kreisverwaltung schwer abzuschätzen. Da das Verfahren im Vergleich zur Vergangenheit, als die städtischen Sozialämter Ansprechpartner für die Zuschüsse waren, aber deutlich vereinfacht wird, rechnen die Verantwortlichen mit steigenden Antragzahlen. 2014 hatten 279 Frauen einen Zuschuss für Verhütungsmittel bewilligt bekommen. Damit verbunden waren Kosten von 14.000 Euro.
Ansprechpartner
Ansprechpartner sind ab Januar die folgenden Beratungsstellen
Evangelischer Kirchenkreis, Röhrchenstr. 10, Witten, Tel.: 02302/9148423
ProFamilia Witten, Annenstr. 120, Witten, Tel.: 02302/3928812
ProFamilia EN-Süd, Wilhelmstr. 45, Schwelm, Tel.: 02336/443640
Caritas Ennepe-Ruhr, Bahnhofstr. 23, Hattingen, Tel.: 02324/23813
Caritas Ennepe-Ruhr, August-Bendler-Str. 14, Schwelm, Tel.: 02336/82043
Donum Vitae, Viktoriastr.7, Hattingen, Tel.: 02324/597042
Evangelischer Kirchenkreis, Birkenstr. 11, Ennepetal, Tel.: 02333/60970
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.