Bescheide kommen
Stadt Witten informiert zur Grundsteuerreform

Ende des Monats läuft die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab. | Foto: Thorben Wengert/ pixelio.de
  • Ende des Monats läuft die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab.
  • Foto: Thorben Wengert/ pixelio.de
  • hochgeladen von Nicole Martin

Mitte Januar versendet die Stadt Witten wieder die Grundsteuerbescheide an alle Wittener Grundstückseigentümer.

In diesem Zusammenhang hat die städtische Steuerabteilung wahrgenommen, dass vielen Menschen nicht ganz klar ist, ob diese Bescheide schon anders aussehen werden als zuletzt. Schließlich ist die Grundsteuerreform und die damit verbundene Frist für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (31. Januar 2023) momentan in den Köpfen aller Eigentümer.

Bescheide haben sich nicht verändert

Wichtigste Feststellung aus städtischer Sicht: Nein, die Bescheide haben sich noch nicht verändert. Neue Grundsteuerwerte werden erst ab 2025 gelten. Vorher müssen diese Daten erstmal von den Eigentümern ans Finanzamt übermittelt werden, dort erfolgt die „Hauptfeststellung‘“, und im Verlauf des Jahres 2024 wird der Rat der Stadt Witten über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer entscheiden.
Wer aktuell also noch mit seiner Datenübermittelung ans Finanzamt „zu Potte kommen“ muss, findet hier nochmal eine kurze Übersicht, was es damit auf sich hat. Wichtig ist dazu auch der Hinweis: Die städtische Steuerabteilung kann nicht helfen / beraten. Ansprechpartner ist allein das Finanzamt.

Grundsteuerreform: Neue Grundsteuerwerte in NRW gelten ab 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die aktuell ermittelt werden: Das nennt sich „Hauptfeststellung“. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer bestimmte Daten an dasjenige Finanzamt übermitteln, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Frist ist der 31. Januar 2023.

Für welche Grundstücke muss man Daten ans Finanzamt übermitteln?

Wem am Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück oder eine Wohnung gehörte, muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich digital beim Finanzamt abgeben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Es gibt eine Vielzahl von Grundstücksarten. Die häufigsten sind:

  •  Wohngrundstücke wie zum Beispiel: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen.
  • Betriebliche Grundstücke wie zum Beispiel: Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum.
  • Unbebaute Grundstücke: Im Mai und Juni 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten. Dieses enthält Daten und Informationen, die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Grundsteuererklärung: Wo findet man Informationen, wie das geht?

Noch bis Monatsende haben also auch alle Wittener Grundstückseigentümer Zeit, dem Finanzamt ihre Daten zu übermitteln. Denn: Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte erfolgt durch das jeweils zuständige Finanzamt.

Autor:

Lokalkompass Witten aus Witten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.