Wetterchaos in Witten
Sisyphos-Arbeit im Schnee
Der Schneefall der vergangenen Tage hat den Streudienst der Stadt Witten an seine Grenzen gebracht. Sechs Streuwagen sind im Einsatz, einer mehr als üblich, in der Spitze bis zu 40 Personen, und trotzdem gelingt es kaum, die Hauptverkehrsstraßen frei vom Schnee zu halten.
Seit Samstagnacht sind die Streuwagen fast durchgängig im Einsatz, um wenigstens die Hauptverkehrsstraßen zu räumen. Aber: „Wenn wir einmal durch sind, können wir wieder von vorne anfangen“, schildert Thomas Bodang vom Betriebsamt die Situation. Etwa zehn Personen waren nachts in den sechs Streuwagen unterwegs, tagsüber wird das Personal noch mal deutlich aufgestockt. Ungefähr 40 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Gehwege und Haltestellen gestreut werden. Mehr als 20 Fahrzeuge des Betriebsamts sind dann unterwegs.
Mit rund 1400 Tonnen Streusalz hatte sich das Betriebsamt auf einen solchen Wintereinbruch vorbereitet. Die Straßen werden nach einer bestimmten Prioritätenliste gestreut. Ganz oben stehen Haupt- und Durchgangsstraßen und die Strecken von Bussen und Straßenbahnen. Nebenstraßen und kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen kommen danach an die Reihe. Eine Reihe von Anliegerstraßen werden gar nicht bedient, weil der Winterdienst auf die Bewohner übertragen wurde. Darüber hinaus gibt es einige Straßen, für die keine Streuverpflichtung besteht. Um wichtige Verkehrsverbindendungen außerhalb geschlossener Ortschaften kümmert sich der Landesbetrieb Straßen NRW. Insgesamt ist Wittens Straßennetz etwa 340 Kilometer lang.
Gehwege
Auch auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Steigungen und anderen Gefahrenstellen sorgt das Betriebsamt für Sicherheit. Hier sind dreiköpfige „Fußtruppen“ unterwegs, die per Hand streuen. Doch für die normalen Gehwege vor den Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Wann und wie die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten geregelt:
- Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden.
- Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien.
- Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um 7 Uhr liegen bleiben, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr.
- Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird und die Gullys frei bleiben, denn bei Tauwetter muss das Schmelzwasser schnell abfließen können.
- Der Umwelt zuliebe dürfen nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.